Kann man auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen?
vom 18.02.2010, 11:53 Uhr
Wenn der Händler nicht mehr die gleiche Ware anbietet, wie soll er dann den Kaufvertrag erfüllen? Es lag ja nachweislich nicht an dem Händler, sondern an dem Paketdienst.
Wenn W nun das Geld zurück bekommt ist es doch in Ordnung. Wenn W die Ware durch einen Gutschein bezahlt hat, dann ist die Gutschrift auch in Ordnung. Ansonsten kann W das Geld zurückverlangen. Aber wenn keine Ware da ist, dann kann W auch nicht auf die Ware bestehen.
W kann dann einen ähnlichen Artikel von dem erstatteten Geld kaufen. Aber auf die gleiche Ware kann W ja nicht mehr bestehen, wenn sie nicht mehr angeboten wird.
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