Rechnunsabgrenzen - vierteljährliche Zinsen

vom 25.01.2010, 11:37 Uhr

Meine BWL-Zeit ist schon sehr lange her. Trotzdem habe ich mich überreden lassen einem Bekannten ein wenig Nachhilfe zu geben. Normalerweise mach ich ja nur Mathematik, aber was tut man nicht alles, wenn man lieb gefragt wird.

Von Anfang an war klar, dass ich es ihm nur so lange erkläre, solange ich mich selbst wirklich auskenne. Das letzte mal hab ich ihm schon gesagt, dass das nun das letzte mal sein wird, da wir diesen Stoff nicht mehr gemacht haben. Soweit passt das auch für ihn!

Nun ist es aber so, dass er nächste Woche Schularbeit hat und mich gefragt hat, ob ich ihm das noch erklären kann. Ich selbst kann mich zwar erinnern, dass wir das Thema Rechnungsabgrenzungen mal durchgemacht haben und weiß auch noch so halbwegs wie es funktioniert, aber bei dem folgenden Beispiel stehe ich leider an. Vielleicht kann mir ja von euch jemand kurz auf die Sprünge helfen.

Die Zinsen für unser Betriebsdarlehen werden jährlich für 1 Jahr im Nachhinein an unsere Bank überwiesen. Der Kontoauszug per 31.3.2010 zeigt die Abbuchung der Zinsen inkl. der Rückzahlung (= Tilgung) für 1/4Jahr.

Kontoauszug:

Wert Betrag in EUR
DARLEHEN 3103. - 5.000.00
Tilgung 3.650.00
Zinsen 1.4.2009 - 31.03.2010 1.350.00


Gutschriften 0 00
Belastungen 5.000,00
neuer Kontostand
GUTHABEN 1.256,74

Welche Beträge muss ich da für die Rechnungsabgrenzung jetzt nehmen?

» Hanna2009 » Beiträge: 115 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also wenn ich das richtig verstehe, geht es hier um Rechnungsabgrenzungen im Zusammenhang mit den Zinszahlungen und der Tilgung des Betriebsdarlehens.

Um die korrekten Beträge für die Rechnungsabgrenzung zu ermitteln, müsste man wissen, wann der Bilanzstichtag des Betriebs ist. Denn Rechnungsabgrenzungen werden benötigt, um Aufwendungen oder Erträge aus Geschäftsvorfällen, die zeitlich nicht mit dem Bilanzstichtag zusammenfallen, in der Bilanz zu erfassen. In diesem Fall geht es um die Zinszahlungen und die Tilgung des Betriebsdarlehens, die auf das nächste Jahr abgrenzbar sind.

Wenn der Bilanzstichtag beispielsweise der 31.12. ist, dann müssen die Zinszahlungen und die Tilgung, die auf das nächste Jahr abgrenzbar sind, in der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst werden. Dabei muss der Teil der Zinsen, der auf das nächste Jahr entfällt, aufwandswirksam erfasst werden, während die Tilgung als Ertrag erfasst wird.

Um die Beträge für die Rechnungsabgrenzung zu ermitteln, müsste man also den genauen Zeitraum der Zinszahlungen und der Tilgung kennen und den Bilanzstichtag des Betriebs. Mit diesen Informationen könnte man dann die Beträge für die Rechnungsabgrenzung berechnen.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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