Umgang mit Lebensmitteln = Gesundheitspass?

vom 17.01.2010, 20:09 Uhr

Vor drei Jahren habe ich mir einen Gesundheitspass ausstellen lassen, weil ich den Assistenzjob in einer Kindertagesstätte angenommen hatte. Mein Arbeitgeber meinte, ich bräuchte diesen.

Nun habe ich kurzzeitig einen weiteren Nebenjob im Hygienebereich und frage mich, ob dieser Pass dann trotzdem dafür geeignet ist? Genau steht darauf "Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln §43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz). Dort habe ich aber mit Lebensmitteln nichts zu tun. Gibt es da mehrere Gesundheitspässe?

Ich brauche nämlich die kommende Woche einen und dachte eigentlich, dass dieser der richtige wäre. Mich hat das mit den Lebensmitteln dann aber stutzig gemacht.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn sich in der Zeit bei dir nichts in gesundheitlicher Hinsicht verändert hat, brauchst du keinerlei Befürchtungen haben, dass dieser Pass nicht mehr gültig ist. Nur bei eventuellen Gesundheitlichen Problemen, die in den von dir angesprochenen 3 Jahren vielleicht aufgetreten sind, wäre ich sehr vorsichtig.

Einige Erkrankungen sind nämlich meldepflichtig und es wird dann unter Umständen und je nach Art der ärztlichen Diagnose erneut geprüft. Wenn dann natürlich alles in Ordnung ist, gibt es keine Probleme und der Pass ist weiterhin gültig. Man unterschreibt bei der Beantragung nämlich, das man keine ansteckenden Krankheiten oder ähnliche Sachen in der letzten Zeit oder in den letzten Jahren hatte.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es geht mir eher darum, dass ich nicht weiß, ob das wirklich der geeignete Pass dafür ist. Ich habe vorher eben einen Assistenzjob in einer Kita gehabt und nun in einer Arztpraxis. Da hat man mit Lebensmitteln nun nichts zu tun. Genau das steht aber auf meinem Pass.

Fraglich ist nun, ob ich einen anderen brauche, oder ob dieser Pass der Gesundheitspass ist und nur einen so komischen Namen hat.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Vermutlich ist das nicht der selbe Pass. Wenn man in einer Arztpraxis arbeitet, dann sind ja auch ganz andere Erkrankungen relevant. Es sind ja nicht alle Infekte über Lebensmittel übertragbar, die man im Praxisalltag an Patienten übertragen könnte.

Ein rein hypothetisches Fallbeispiel dazu, das keine Unterstellung sein soll: Wenn eine Arzthelferin selbst HIV-Positiv ist, kann sie diesen Virus unter Umständen auf einen Patienten übertragen, wenn sie mit einer frischen, offenen Wunde Kontakt mit einer Wunde des Patienten hat. Wenn man HIV-positiv ist, ist es vermutlich ziemlich schwierig, einen Beruf im Gesundheitssektor zu bekommen. Über Speisen sind HIV-Viren meines Wissens nach nicht übertragbar. Deshalb ist eine Anstellung von Personen mit HIV-Infektion im Lebensmittelbereich problemlos möglich.

Genauere Informationen bekommst Du zu diesem Thema beispielsweise beim Gesundheitsamt. Dort werde diese Gesundheitszeugnisse vermutlich auch ausgestellt. Auch bei deinem Hausarzt könntest Du dich informieren. Der weiß ja auch, welche Nachweise seine Mitarbeiterinnen erbringen müssen.

Am Besten wäre es natürlich, wenn Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden würdest. Der kann Dir das genau erklären. Und wenn Du bei Arbeitsantritt nur das Lebensmittelgesundheitszeugnis vorlegst, dann wird der Arbeitgeber das auch sehen und sich schlimmstenfalls von Dir verarscht fühlen. Es ist vermutlich besser, dies im Vorfeld ganz offen abzuklären.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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