Rechte des Verkäufers
vom 13.01.2010, 01:03 Uhr
In Bs Garage steht das Auto seines Vaters, er hat B gebeten dass B es für ihn verkauft. B wird es in den nächsten Tagen ins Internet stellen und mal sehen was da an Angeboten kommt.
Vorher möchte B sich aber gern über die Rechte des Verkäufers schlau machen. Denn B hat schon oft gehört dass man leicht über den Tisch gezogen wird wenn man nicht aufpasst. Kennt ihr euch damit aus?
Was genau hat B denn gehört bzw. in welcher Weise könnte der Verkäufer über den Tisch gezogen werden? Das sollte man wissen, um bzgl. der Sorgen von B entsprechende Tipps geben zu können.
Vielleicht ein paar Tipps dennoch, deren Befolgung nicht schaden kann:
- Wichtig ist das aufsetzen eines regulären Vertrags. Also keine Handschlaggeschäfte! Später kann der Vertrag nämlich als Nachweis dienen, dass B für die Entsorgung nicht verantwortlich sein kann. Vertragsvordrucke gibt es eigentlich oft bei Versicherungen oder auch den großen Automobilclubs.
Vor einer Probefahrt lässt sich B selbstverständlich den Führerschein des Käufers bzw. des Fahrers zeigen. B weist den potentiellen Käufer darauf hin, dass B ohne die Sichtung des Scheins den Schlüssel nicht rausrückt.
Ist das Fahrzeug nicht abgemeldet, muss B vertraglich klären, wer wann die Abmeldung übernimmt. Wichtig auch hinsichtlich des Fahrzeugtransports nach dem Verkauf - sollte als auch vorher geklärt werden.
Klar auch, dass B im oben erwähnten Vertrag jegliche Gewährleistung ausschließt! Es gilt: gekauft wie gesehen. Wobei B den Käufer schon über alle ihm bekannten Mängel aufzuklären hast. Diese sind auch im Vertrag zu erwähnen.
Der Verkauf findet unabhängig von der Fahrleistung statt. Nimmt B aber auf Wunsch vom Käufer die Laufleistung d doch in den Vertrag mit auf, dann heißt das "laut Tacho".
Geld: B darf sich auf keine Schecks, Überweisungen, Versprechungen einlassen. Gebrauchtwagen werden Cash gehandelt. Gegen das Geld gibt es den Schlüssel und den Schein. Ansonsten rücke nichts raus! Auch sollte sich B nicht auf komplizierte Vorauszahlungsmodelle einlassen (Ratenzahlungen und ähnliches). Ist auch im Vorfeld zu klären, selbst wenn später bei der Besichtigung noch beim Preis gehandelt wird.
Das nur als ganz allgemeine Tipps. Sicher nicht vollständig, macht aber einen großen Teil aus. Und erspart einem eine Menge an möglichem Ärger, wenn man es nicht so macht.
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