LSG: Beitragszuschlag zur Pflegeversichrung rechtens

vom 17.04.2007, 17:26 Uhr

Laut einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) in Darmstadt ist die Beitragserhöhung um 0,25 Prozentpunkte zur Pflegeversicherung für kinderlose Paare oder Singles rechtens. Dieser muss seit 2005 von Kinderlosen bezahlt werden, ausgenommen sind lediglich alle vor 1940 geborenen, alle Wehr- und Zivildienstleistenden, sowie ALG-II Empfänger.

Das LSG entschied mit der Begründung, dass "die geforderte Differenzierung zwischen Eltern und Kinderlosen in der Pflegeversicherung durch Entlastung der einen oder Belastung der anderen vorzunehmen" rechtmäßig ist, da gerade in einer Versicherung wie der Pflegeversicherung, die durch Beiträge und Umlagen finanziell gestützt wird, der erhöhte Beitragssatz der Kinderlosen von selbst zu einer Entlastung der Paare/Personen mit Kindern führt.

Ich finde das vom Prinzip her ebenfalls richtig, schließlich ist der Verzicht auf Kinder, vor allem der Kinderverzicht von Akademikern und der höheren Schicht der Gesellschaft, letztendlich egoistisch, da damit das Sozialsystem und der Generationenvertrag systematisch ausgehebelt wird, und man nur noch Vorteile in Anspruch nehmen darf, ohne großartige Nachteile - im Vergleich zu Paaren/Personen mit Kindern.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Und ehrlich gesagt ist dieser Zuschlag von 0,25% pro Person auch nicht die riesige Summe, im Vergleich zu dem, was man für die "Aufzucht" von Kindern ausgibt!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wichtiger wäre ein Leistungsspektrum wie bei der Krankenkasse. Es kann nicht sein, dass die Pflegeversicherung ausgerechnet im Ernstfall nicht alles zahlt und man dadurch in Sozialhilfe gerät. Wie wäre es denn, wenn man während einer schwierigen Herz-OP zum Sozialfall werden könnte. Der Eigenanteil bei der stationären Pflege beträgt ungefähr 2.000 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung zahlt 2.500 Euro. Das sind 50.000 Euro im Jahr. Für manche Behandlungen zahlt die Krankenkasse bis zu 1,3 Millionen Euro.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Juri, bleib doch mal sachlich! Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist viel geringer. Der Löwenanteil der Eigenleistung betrifft Wohnen, Essen und Reinigungsleistungen. Und das zahlt hierzulande jeder selbst. Wer das nicht kann, wird auch ohne ein Pflegefall zu sein, zum Sozialfall. Das nennt sich Hartz IV oder Grundsicherung. Die Krankenkasse kommt auch nicht für deine Wohnung auf.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Cooper kommt eben nicht aus Deutschland. Hier haben Kranke auch Zimmer. Im Krankenhaus gibt es Mahlzeiten und geputzt wird dort auch. Dafür zahlt man 10 Euro pro Tag und maximal 280 Euro im Jahr dazu. Insgesamt kann man ab 1(chronisch krank) oder 2 Prozent vom Brutto. So zahlt ein Sozialhilfeempfänger vermögensabhängig 50 Euro im Jahr. Dadurch kommt man mit Sicherheit nicht in die Insolvenz.

Anders sieht es bei der Pflege aus. Hier zahlt man einkommensunabhängig je nach Bundesland um die 2.000 Euro dazu. Bei einer Durchschnittsrente von 1.000 Euro ist die Insolvenz nicht weit. Wer 5 Jahre im Krankenhaus liegt, zahlt 1.250 Euro dazu und nach 5 Jahren Pflege sind es 125.000. Dies ist das Hundertfache. Warum verlangt die Pflegekasse nicht auch nur 1 oder 2 Prozent vom Brutto?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Juri, ich komme aus Deutschland. :D Und du vergisst bei der Krankenversicherung so einiges. Denn du vergleichst wie immer Äpfel mit Birnen. Im Krankenhaus bist du zur Behandlung, du lebst da nicht! Das ist ein Unterschied. Und deine Wohnkosten laufen während der Krankenhausbehandlung weiter. Oder zahlt deine Krankenkasse derweil deine Wohnung?

Und im Übrigen steuern Krankenkassen aus. Die ist wohl nicht klar, dass nach 78 Wochen Krankengeldbezug wegen der gleichen Erkrankung das Geld nicht mehr fließt. Wer dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat oder eine Frühreife bekommt, ist arm dran.

Denn dann wird man auch zum Sozialfall, außer man hat die Mittel, seinen Lebensunterhalt und seine Krankenversicherung selbst zu bezahlen. Interessant sind übrigens auch die Kosten beim Hospiz. Krankenkassen und Pflegekassen übernehmen 90 Prozent der Kosten. Theoretisch fallen zehn Prozent Eigenanteil an. Das bringt schnell Belastungen von 750 Euro monatlich. Damit sich jeder die Versorgung leisten kann, treiben die Hospize das Geld auf. Da ist auch keine Absicherung in Vollkasko vorgesehen.

Übrigens fliegt man schnell aus dem Hospiz, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert und man nicht flott genug stirbt. Die Kassen zahlen dann nicht mehr. Toll, wenn die Wohnung oder der Heimplatz dann weg ist. Informiere dich doch mal, bevor du Stammtischweisheiten verbreitest.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Jetzt zeigt sich die ganze Heuchelei. Im Falle der Pflege sieht man schon seit Jahrzehnten zu, wie die Leute zu Sozialfällen werden. Bei den Flüchtlingsbürgen hingegen wurde nach 3 Jahren ein Gesetz beschlossen, wonach der Staat nach 3 Jahren Bürgschaft die Kosten übernimmt. Warum geht es dort auf einmal? Kein Bürge musste zahlen.

Ich empfinde es als reinen Schwachsinn, dass unser reicher Staat es seit Jahrzehnten nicht schafft, hier eine Regelung zu finden, dass man auch in Pflege menschenwürdig altern kann. Wer bei einer Durchschnittrente von 1.000 Euro 2.000 Euro pro Monat haben will, muss sich doch denken können, was passiert. So etwas ist ein Armutszeugnis für unser Land und die Politik der letzten Jahrzehnte. Mein Vorschlag war übrigens, die Pflegeversicherung von 3 auf 5 Prozent anzuheben und die Pflegenden zahlen einkommensabhängig 10 bis 30 Prozent ihre Brutto dazu. Ich würde eine Lösung im Sinne der Betroffenen sehr begrüßen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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