Staatsbürgerschaft bei in Deutschland geborenen Kindern?

vom 14.09.2018, 17:03 Uhr

Neulich haben wir in einer Runde mit Bekannten ein Thema diskutiert, was ich schon ziemlich interessant fand. Es ging um die Staatsbürgerschaft von Kindern, die in Deutschland geboren wurden bzw. werden und wo beide Elternteile keine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder wo nur ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Nehmen wir mal an, Frau Gruber ist Österreicherin und Herr Müller ist Deutscher. Frau Gruber bekommt im Dezember ein Kind. Beide wohnen in Deutschland. Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind?

Ist es dann genauso, wenn Frau Meier Deutsche ist und Herr Romano Italiener ist und Frau Meier ein Kind bekommt? Wie schaut es aus, wenn Frau Rossi Italienerin ist und Herr Marino auch Italiener ist und das Kind in Deutschland auf die Welt kommt? Ist das Kind dann automatisch Italiener oder bekommt es die deutsche Staatsangehörigkeit?

Wie sieht es aus, wenn die Eltern nicht aus dem europäischen Raum kommen und beispielsweise die Flüchtlingsfamilie Sibai aus Syrien ein Kind bekommt. Die Eltern haben den Asylantrag gestellt. Wenn das Kind nun in Deutschland auf die Welt kommt von Frau Sibai, hat es dann die deutsche Staatsangehörigkeit oder die syrische, weil die Eltern beide Syrer sind?

Wie würde es aussehen, wenn Frau Afridi aus Afghanistan ein Baby von Herrn Schulze aus Deutschland bekommt? Hat das Baby dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft oder eher die afghanische? Vorausgesetzt in allen Fällen ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und die Babys alle in Deutschland geboren werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich eindeutig geklärt. Was soll hier diskutiert werden? Das Kind bekommt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsbürgerschaft der Eltern. Bodenrecht gibt es in Spanien, der USA etc. und das kann auch streng geregelt sein. Bei unehelichen Kindern ist es so, dass das Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter. Ist diese Nichtösterreicherin und nur der Vater Österreicher muss der Vater das Kind binnen 6 Wochen anerkennen bzw. wird das gerichtlich festgestellt.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


celles hat geschrieben: Was soll hier diskutiert werden?.

Tja celles, ganz einfach. Vielen und auch mir ist nicht klar, in welchem Land es anders ist als in Deutschland. In manchen Ländern bekommen die Kinder doppelte Staatsbürgerschaft und in anderen Ländern wieder nur die Staatsbürgerschaft des Landes in dem die Kinder geboren werden. In anderen Ländern ist es halt so, dass es nach dem Abstammungsprinzip geht. Wieder anderswo scheint es ja auch so zu sein, dass das Kind nur die Staatsangehörigkeit der Mutter bekommt.

Durch viele Nichteuropäer hier in Deutschland ist es ja auch nicht ganz so klar, wie das eben in den einzelnen Ländern gehandhabt wird und ob die Kinder der Nichteuropäischen Einwanderer denn auch nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeit bekommen. Genau das kann man diskutieren, muss es aber nicht. Wenn es dich also nicht interessiert, dann brauchst du ja nicht mit diskutieren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Durch viele Nichteuropäer hier in Deutschland ist es ja auch nicht ganz so klar, wie das eben in den einzelnen Ländern gehandhabt wird

Was aber völlig egal ist, wenn wir in Deutschland leben. Hier gilt nun einmal deutsches Recht und kein ausländisches Recht. Du kannst ja McDonalds auch nicht in den USA verklagen, wenn du dir in der deutschen Filialen die Finger am heißen Kaffee verbrannt hat, obwohl McDonalds aus den USA kommt. Von daher kann ich Celles Einwand schon in gewisser Weise verstehen.

Nichts desto trotz kennt auch Deutschland durchaus das Geburtsortsprinzip. Wer in Deutschland geboren wird kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, selbst wenn beide Elternteile Ausländer sind. Sofern dann die Staaten der Eltern ein Abstammungsprinzip kennen, ist damit eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Ebenso, wenn Kinder von Deutschen im Ausland geboren werden, können sie je nach Geburtsland auch eine zweite Staatsbürgerschaft neben der deutschen erhalten.

Das heißt also erst einmal in allen deinen drei geschilderten Fälle kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Für weitere Staatsbürgerschaften kommt es dann auf die Regelungen in Österreich und Italien an. Da hat dann Deutschland nichts mit zu tun.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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