Sind Jobcenter Sanktionen immer zulässig?
Bedürftige Menschen bekommen vom Staat in gewissen Situationen Unterstützung, um überhaupt leben und existieren zu können. Unter gewissen Umständen nimmt sich das Jobcenter das Recht heraus, Leistungen warum auch immer zu kürzen oder anzurechnen. Oft werden auch Sanktionen ausgesprochen und dem Bezieher zugesendet, beispielsweise in Form von Leistungskürzungen.
Doch sind Sanktionen überhaupt zulässig vom Gesetz her? Durch diese bekommen Jobcentermitarbeiter die Gelegenheit, Gott über Bezieher zu spielen und können so eine ganze Existenzgrundlage mit einmal für nichtig erklären. Ist das rein menschlich und moralisch gesehen nicht verwerflich, vielleicht sogar unzulässig? Immerhin geht es hier ja um Existenzen und Willkür.
So wie ich das mal gehört habe, haben Empfänger immer die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Oft soll es so sein, dass Betroffene zu Unrecht sanktioniert worden sind oder ein Formfehler vorliegt. Generell müssen Jobcenter immer sicherstellen, dass die Grundversorgung des Empfängers sichergestellt wird.
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