Schulden eines Verstorbenen mit Lebensversicherung zahlen?
A hat eine Lebensversicherung. Die Nutznießerin ist seine Verlobte und er hat ein Testament, wo die Verlobte als Alleinerbin drin steht. Verwandte hat A nicht. Nun erbt die Verlobte durch das Testament aber nur Schulden und sie hat nun von zwei Seiten gehört, dass sie das Erbe nicht abschlagen kann. Es sei denn, dass sie auch die Lebensversicherung abschlägt. Oder sie muss die Schulden mit der Lebensversicherung zahlen.
Nun hat die Verlobte aber auch von einer Seite gehört, dass die Lebensversicherung gar nicht zur Erbmasse gehört und sie das Erbe ausschlagen kann, sich aber die Lebensversicherung auszahlen lassen kann. Ist es wirklich so, dass es zwei verschiedene Paar Schuhe sind und die Lebensversicherung nicht für die Schulden genommen werden muss und sie das Erbe ausschlagen kann oder muss sie wegen des Testaments das Erbe annehmen?
Ist die Verlobte die Nutznießerin der Lebensversicherung, weil das so von Herrn A im Vertrag festgelegt wurde? Wenn ja, dann gehört die Lebensversicherung nicht zur Erbmasse, sondern zählt als Schenkung. Die Verlobte könnte also die Lebensversicherung kassieren, aber das eigentliche Erbe ausschlagen.
Sollte in der Lebensversicherung keine Person eingetragen sein, die im Todesfall das Bezugsrecht hat und die Verlobte hier nur ins Spiel kommt, weil keine Verwandten vorhanden sind und sie den Versicherungsschein vorweisen kann, zählt die Lebensversicherung in die Erbmasse. Nachlesen kann man das auf dieser Seite.
Es kommt auch darauf an welcher Art die Schulden sind, denn bei den meisten Krediten und Finanzierungen wird eine Restschuldversicherung mit angeboten. So ist dann im Todesfall der Kredit getilgt, denn die Restschuldversicherung springt dann ein und zahlt den Rest.
Sind die Schulden allerdings schon im Mahnverfahren sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Die Lebensversicherung wurde dann bestimmt auch nicht mehr regelmäßig bezahlt. Interessant ist dann jetzt der genaue Rückkaufwert der Versicherung und die genaue Höhe der gesamten Schulden. Die Lebensversicherung darf auch nicht schon im Vorfeld bei den Krediten als Sicherheit gedient haben.
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