Rechtfertigt Diabetes einen Führerscheinentzug?
Momentan laufen in großem Stil die Umtauschaktionen der Führerscheine, wo man die in Papierform gegen die Scheckkartenähnlichen Führerscheine umtauscht. Bei dieser Aktion wollte man tatsächlich einem Mann den Führerschein entziehen, weil er Diabetiker ist.
Erst mit einem immensen Aufwand an Gutachten und Geld ist es ihm jedoch gelungen, zumindest vorerst seinen Führerschein zu behalten. Habt ihr da etwas mitbekommen, dass man Diabetiker jetzt von der Straße und aus dem Auto bekommen möchte? Müssen jetzt Millionen Diabetiker in Deutschland um ihren Führerschein bangen?
Ja klar rechtfertigt ein Diabetes mellitus Typ 2 den Entzug der Fahrerlaubnis. Das ist nun auch gar keine neue Sache. Die Fahrerlaubnisverordnung hat eine riesige Liste, die festlegt, welche Erkrankungen problematisch sein können oder es in jedem Fall sind.
Diabetes mellitus Typ 2 gehört dazu. Da gilt, dass Diabetiker, die mit einer Diät und Bewegung therapiert werden oder die Medikamente einnehmen, die keine Unterzuckerung verursachen (z. B. Metformin), was die Zuckerkrankheit betrifft, uneingeschränkt fahrtauglich sind.
Gibt es zusätzlich noch einen der Sulfonylharnstoff, besteht das Risiko von Unterzuckerungen. Führerscheinbewerber benötigen ein ärztliches Attest, dass die Einstellung gut ist und die Werte nicht großartig schwanken. Wer schon einen Führerschein hat, sollte vom Arzt darauf hingewiesen werden, erst abzuwarten und die Werte zu kontrollieren. Ist alles stabil, geht es wieder auf die Straße.
Bei insulinpflichtigen Diabetikern sieht es noch einmal anders aus. Für den ersten Führerschein braucht es ein Gutachten über eine stabile Stoffwechsellage, außerdem sollte der Arzt alle sechs Wochen die Werte kontrollieren und dokumentieren. Bei der Umstellung auf Insulin oder einer Dosisanpassung gilt wieder, möglichst nicht fahren und erst abwarten. Dann geht das auch problemlos.
Bei Diabetes, auch Typ 1, kommt es immer auf eine stabile Stoffwechsellage an, um Unfälle zu vermeiden. Ist die nicht gegeben, muss der behandelnde Arzt dem Patienten sagen, dass er so nicht fahren darf. Und normalerweise ist eine Untersuchung dann eine Formsache. Sind die Werte im Rahmen und befolgt der Mensch seinen Therapieplan, passiert nichts.
Das kommt natürlich sehr darauf an, wie man eingestellt ist, ob man sich dann auch an die Ernährung hält und so weiter, ganz generell denke ich aber schon, dass das ein Grund sein kann. Immerhin kann man aufgrund der Erkrankung schlichtweg unfähig sein ein Fahrzeug zu führen, weil beispielsweise die Werte schwanken und man dann nicht mehr aufmerksam genug ist oder man gar in Ohnmacht fällt, weil man unterzuckert. Das ist alles nicht ohne und wenn man dann entsprechende Daten vorliegen hat und es so entscheidet, finde ich es auch in Ordnung.
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