Muss Vermieter sich an ortsüblichen Mietspiegel halten

vom 27.02.2015, 14:04 Uhr

Der ortsübliche Mietspiegel liegt hier bei uns in der Stadt, je nach Baujahr, zwischen 4,35 Euro und 7,20 Euro für den Quadratmeter. In vielen größeren Städten wird das wohl noch mehr sein, aber wir wohnen hier nicht gerade in einer riesigen Stadt. Und dieser Mietspiegel ist eher von einem Vorort.

Nun haben Familie A sich neulich eine Wohnung angeschaut, die laut Mietspiegel im unteren Bereich hätte sein sollen. Stadtrand und Baujahr ist auch vor 1970 gewesen. Eigentlich müsste laut Mietspiegel die Wohnung höchstens 4,50 pro Quadratmeter kosten. Der Vermieter wollte aber 7,20 Euro pro Quadratmeter haben. Sicher wird das auch wieder für viele Großstädter ein Traumpreis sein. Aber meine Frage wäre jetzt, inwieweit sich ein Vermieter da an die Mietspiegel halten müssen.

Der Vermieter, den Familie A kontaktierte wegen der Wohnung meinte, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt und er bestimmt nicht billiger vermieten würde, wenn an der nächsten Ecke jemand steht, der sogar noch mehr zahlen würde. Er würde sich das von keinem vorschreiben lassen.

Wie sieht es rechtlich aus? Kann ein Vermieter den Mietpreis bei Neuvermietung wirklich so hoch setzen? Das ist doch Wucher oder gilt das nicht für alle Vermieter, dass sie sich an den Mietspiegel halten müssen? Ist der Mietspiegel keine verbindliche Angelegenheit für den Vermieter?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wir haben ein Haus mit mehreren Wohnungen und mein Vater vermietet diese dann auch. Ich hab ihn allerdings noch nie gefragt ob es dafür Vorgaben gibt, deswegen kann ich dir jetzt leider auch keine zuverlässigen Informationen liefern.

Ich denke aber, dass es keine festen Vorgaben dafür gibt. Mein Vater setzt das immer so an, wie es auch im Umkreis normal ist, aber im Grunde könnte er sich auch einen völlig utopischen Preis ausdenken. Solange jemand bereit ist dafür zu bezahlen bekommt man die Wohnung immer weg, das kann aber natürlich dann länger dauern, wenn der Preis eigentlich zu hoch ist.

Wenn man sich ein wenig vorher informiert, dann kann man solch eine Unverschämtheit wie in deinem Fall natürlich von vornherein erkennen und ausschließen. Wenn man zu viel verlangt bleibt die Wohnung sowieso leer, weil keiner bereit ist zu viel zu zahlen, wenn es auch anders geht.

» Rekat » Beiträge: 44 » Talkpoints: 15,61 »


Ich glaube nicht, dass der Mietspiegel verpflichtend ist für den Vermieter. Ich habe viel Glück gehabt mit dem Vermieter und muss sehr wenig Miete zahlen im Vergleich zur ortsüblichen Miete. Es gibt bei uns in der Stadt auch eine ganz bestimmte Straße wo ein Vermieter ist, der die Mieten auch deutlich niedriger ansetzt.

Ich habe Gerüchte gehört, dass der Vermieter sich bei seinen Mietpreisen eher an das Saarland, seine ursprüngliche Heimat, orientiert und dort sind die Mietpreise sehr niedrig im Vergleich zu uns. Bei diesem Vermieter zahlt man für eine Drei-Zimmer-Wohnung warum deutlich weniger als für ein Zimmer in einer WG in einer anderen Straße.

Hier zahlt man schon für ein kleines Zimmer von 13qm 500€ kalt. Da kannst du dir ja denken, wie teuer dann die Drei-Zimmer-Wohnung sein wird. Also die Preise die der Vermieter verlangt sind echte Schnäppchen und das noch in einer Gegend, die sehr gefragt ist. Es ist also nicht so, dass das ein Brennpunkt ist oder so, wo eh keiner hin will.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ein Vermieter muss sich gar nicht an den ortsüblichen Mietspiegel halten, sondern kann bei Neuvermietungen quasi nehmen was er will. Oder sagen wir fast nehmen was er will. Man geht von einer Wuchermiete aus, wenn der Mietpreis, bezogen auf den Quadratmeterpreis, um mindestens fünfzig Prozent überstiegen wird.

Der örtliche Mietspiegel gilt nur als Orientierung. Wichtig wird der Mietspiegel bei einer Mieterhöhung. Dort wird sich ja auch den Mietspiegel berufen. Da müsste die Wohnung schon durch besondere Aussattungsmerkmale aufgewertet werden, um eine Erhöhung über den ortsüblichen Mietspiegel begründen zu können.

Wichtig ist der Mietspiegel auch, wenn man Sozialleistungen oder Wohngeld bekommt. Ich erkläre es an einem Beispiel. An meinem Wohnort wird ein Mietpreis von 362,70 Euro für einen Single übernommen. Die Wohnung darf maximal 47 Quadratmeter haben. Für eine Wohnung mit 30 Quadratmetern würden die Ämter den Mietpreis wohl auch noch übernehmen. Aber wenn man nun in einem Zimmer von zehn Quadratmetern lebt, dass die Toilette auf dem Flur hat und im Zimmer ein kleines Waschbecken, keine Küche etc., da werden die Ämter die Miete sicherlich nicht übernehmen.

Bevor mich da nun jemand drauf festnagelt. Ich habe die geschilderten Erfahrungen gemacht, dass eben einem Single eine Wohnung bis zu dem benannten Mietpreis von 362,70 Euro übernommen wird und da auch nicht immer nach den Quadratmetern geschaut wird. Ich weiß aber, dass es in anderen Orten teilweise so ist, dass man sagt, 47 Quadratmeter sind erlaubt, aber die Ämter übernehmen nur 7,72 Euro pro Quadratmeter. Was hier vor Ort teilweise auch vom Sachbearbeiter abhängig sein kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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