Muss bei einer Zweitwohnung Rundfunkgebühren bezahlt werden?
vom 15.03.2021, 00:08 Uhr
In Deutschland müssen die meisten Menschen für ihre Hauptwohnung Rundfunkgebühren bezahlen, sofern diese Kosten nicht vom Jobcenter übernommen werden. Doch wie verhält sich das, wenn Personen eine Zweitwohnung im Inland haben, muss für diese auch Rundfunkgebühren bezahlt werden oder gilt das immer nur für die Erstwohnung?
Rein vom Verständnis her würde ich behaupten, dass nur für die Hauptwohnung solche Gebühren bezahlt werden müssten. Ob es eine offizielle Bezeichnung von Nebenwohnsitz oder Zweitwohnung im jeweiligen Gesetzbuch überhaupt gibt, ist das nächste Thema, über das geschrieben werden könnte. Vielleicht hat hier jemand eine Zweitwohnung und kann uns aufklären.
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