Mietmängel nachträglich melden ok?
Man besichtigt eine Wohnung und zieht irgendwann ein. Bei der Besichtigung hat man nur wenig Zeit, sich diverse Dinge anzuschauen, weil der Vermieter, mit dem man sich die Wohnung anschaut, drauf pocht sich zu beeilen, da er noch Termine hat.
Da die Wohnung gefällt, nimmt man sie schließlich auch. Doch dann das böse Erwachen. Eine Woche nach Einzug stellt man plötzlich fest, dass das Fenster keine Gummierung als Abdichtung hat und es deswegen rein zieht. Kann man solch einen Mangel noch nachträglich melden und geltend machen?
Sicher kann man solche Mängel noch melden. Wobei die ja nicht unbedingt etwas mit dem Zeitmangel bei der Besichtigung zu tun haben. Wenn man da nämlich schönes Wetter hat, bekommt man solche Dinge auch nicht unbedingt gleich mit. Allerdings sollte man halt dabei auch den Mietvertrag genauer anschauen.
Denn es kann durchaus sein, dass man am Ende die Beseitigung selbst bezahlen muss, weil eine Eigenbeteiligung von X Euro vereinbart sind. Da ist es vermutlich einfacher und vielleicht auch günstiger, wenn man gleich selbst handelt.
Zwischen Wohnungsbesichtigung und Einzug sollte auch eine Wohnungsübergabe statt finden. Spätestens kurz nach dem Einzug, sollte diese Wohnungsübergabe aber auf alle Fälle statt finden.
Während der Wohnungsübergabe geht man quasi mit dem Vermieter durch die Wohnung und schaut nach Schäden an der Mietsache. Im Internet gibt es dazu auch Listen, die man dann einfach abhaken und/oder ausfüllen kann. Da steht unter anderem auch der Zustand der Fenster drin. Zusätzlich kann man noch Fotos machen und die dem Übergabeprotokoll beifügen.
Bei der Wohnungsübergabe wird ein sogenanntes Übergabeprotokoll gemacht. In dem werden die Schäden fest gehalten oder eben auch der Zustand bestimmter Dinge, die zur Mietsache gehören. Hier wären dann unter anderem eben auch die Schäden an den Fenstern protokolliert worden.
Je nach Vermieter könnte es im genannten Fall auch passieren, dass er darauf beharrt, dass die Fenster bei Einzug in Ordnung waren und der Mieter für den Schaden aufkommen muss. Spätestens beim Auszug wird der Vermieter den Schaden aber sicherlich bemerken und dann eben die Kosten eventuell an der Kaution einbehalten. Deshalb ist es wichtig, immer eine Wohnungsübergabe zu machen und immer ein Übergabeprotokoll zu machen.
Ach ja, falls sich der Vermieter weigert eine Wohnungsübergabe mit einem Übergabeprotokoll zu machen, kann man das auch alleine mit einem Zeugen machen und dem Vermieter dann zukommen lassen. Natürlich zeitnah und nicht irgendwann.
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