Mietkaution für WG-Bewohner: Verantwortung und Risiken

vom 19.02.2024, 09:49 Uhr

Ich habe eine Freundin, die gerade in einer WG wohnt und die Frage auf dem Tisch liegt: Wie managt man die Mietkaution in einer WG? Habt ihr Erfahrungen damit gemacht? Gab es da irgendwelche Stolpersteine oder Probleme? Würde mich echt freuen, von euren Geschichten und Tipps zu hören!

» tfx1987 » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,71 »



Ob sich ein Vermieter auf eine "multiple" Vertragsregelung einlässt, hängt vom Einzelfall ab. Kenn das nur so: Auch wenn eine Wohneinheit von mehreren Personen im Sinne einer Wohngemeinschaft bewohnt wird, macht der Vermieter der Einfachheit halber einen Mieter zum Hauptmieter, der in den Vertrag einsteigt und sowohl für die Zahlung der Miete, als auch der Kaution und sonstigen (Neben-)kosten Sorge trägt. Die anderen Mieter haben dann, rein mietrechtlich gesehen, den Status der Untermieter mit eingeschränkten Rechten.

Der Vorteil für die Wohngemeinschaftsmitglieder besteht dann darin, dass sie sich nicht an die längere Kündigungsfrist halten müssen, falls sie vorzeitig wechseln wollen, aus was für Gründen auch immer.

Der Vermieter wird sich als Hauptmieter denjenigen aussuchen, der seiner Meinung nach die besten Bedingungen für ein stabiles Mietverhältnis mitbringt. Also jemanden, der bereits im Berufsleben steht und über ein regelmäßiges Einkommen verfügt oder zumindest jemanden, der den besten Eindruck in dieser Hinsicht macht.

Die ganze Sache kochte vor etlichen Jahren so richtig hoch, wo die Sanyasins plötzlich auf der Straße gestanden hätten, als der Oberguru Osho das Zeitliche gesegnet hatte, und die korrupte Sheela in der Schweiz untergetaucht war. Spätestens ab dem Zeitpunkt fiel der Groschen bei den Kölner Vermietern pfennigweise. Die Mietrückstände häuften sich.

Wenn es jetzt gerade in puncto Wohngemeinschaften schwieriger geworden ist in Köln, kann man sich auch bei Osho bedanken. Tatsächlich verhielt es sich dann so, dass dann einige gut betuchte Sanyasins private Wohngemeinschaften gründeten, so auch anderen, die sonst auf der Straße gestanden hätten, noch vorübergehend Wohnraum boten.

Stück für Stück blieben aber auch diese Wohneinheiten in bester und lukrativster Innenstadtlage in Uninähe im Sinne einer Modernisierung letztendlich nicht vor der Gentrifizierung verschont. Die Mieterklientel hat sich radikal verändert.

» Gorgen_ » Beiträge: 1060 » Talkpoints: 374,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Was bei Wohngemeinschaften sehr wichtig ist, sind die vertraglichen Bedingungen. Es verhält sich nicht selten so, dass einige "Hauptmieter" ihren Untermietern sogenannte private Abmachungen mit allen möglichen und unmöglichen Verpflichtungen und Bedingungen aufhalsen wollen. Nicht nur die Höhe der zu zahlenden Miete ist dann ein Kriterium, sondern, dass der "Vertrag" als "private, schriftlich einvernehmlich getroffene Vereinbarung über die Nutzung oder Mitnutzung eines Wohnraumes" ausformuliert wird.

Hierbei gibt es dann die absonderlichsten Ausformungen. Die Absicht, die dahintersteckt, ist entweder eine Umgehung der Meldepflicht, wenn es der Hausbesitzer selber ist, mit Einsparung der Steuern für Vermietung und Verpachtung. Oder schlichtweg, um den Wohnungssuchenden zu verunsichern und auch noch zum Beispiel die lästige Treppenhausreinigung dem Neuling aufzudrücken, was eigentlich Aufgabe der Putzfrau gewesen ist, die man sich so einzusparen wähnt.

Jeder halbwegs Rechtskundige sagt dazu eindeutig: Diese Abmachungen sind von vorn herein ohne jegliche rechtliche Relevanz. Denn: Alle Vereinbarungen über Nutzung von Wohraum sind laut Definition stets Mietverträge, die dem geltenden Mietrecht folgen müssen. Das gilt für Wohngemeinschaften genauso. Extrawürste wie: "Sondergebühr für die wöchentlich einmalige Benutzung der Toilette mit drei Blatt Toilettenpapier" sind null und nichtig.

Was überhaupt als Wohnraum zulässig ist, definiert übrigens auch die örtliche Gemeinde. Umgebaute Garagen, wo der Wind drurchpfeift, irgendwelche Pappmaschee-Verschläge auf dem Dachboden und dergleichen gehören auch zu den nicht vermietungsfähigen Räumlichkeiten. Habe sogar selbst einmal erlebt, wie ein Wohraum als Wohnung vermietet wurde, bei dem bereits die Unbewohnbarkeitserklärung des Bauamtes vorlag. Trotzdem wurde lustig weiter vermietet. "Hier dürfen Sie keinen Nagel reinschlagen", lautete die Warnung des Vermieters. Tut man es trotzdem, fallen die losen Ziegelsteine gleich runter und es öffnet sich ein Riesenkrater, den es erst einmal notdürftig mit Pappe zu verschließen gilt, sollte es nicht reinregnen.

Wenn keine Kontrollen von Seiten der Behörden kommen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, dass die Wohnverhältnisse, gerade in den Universitätsstädten mit ihrem sehr knappen Angebot immer menschenunwürdiger werden.

Trotzdem sollte man sich nicht auf dubiose Machenschaften einlassen und seine Rechte kennen.

» Gorgen_ » Beiträge: 1060 » Talkpoints: 374,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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