Makler besteht auf Kindergeldnummer
Frau K. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindergartenkindern. Sie ist verzweifelt auf der Suche nach einer Wohnung für sich und ihre beiden Kinder. Bisher lebt sie in einer Wohnung, in der die Toilette auf dem Hausflur ist, die Fenster nicht dicht sind und die Wohnung wird über eine Nachtspeicherheizung beheizt, die oft nicht richtig funktioniert und eben auch enorme Kosten verursacht.
Nach langer Suche hat die junge und verzweifelte Mutter nun scheinbar die passende Wohnung gefunden. Die Wohnung wäre wirklich ideal, findet Frau K. Sie hat vier Zimmer, ist bezahlbar, Toilette ist in der Wohnung, geheizt wird mit einer Gasetagenheizung, die sehr gepflegt ist und sogar eine Badewanne hat die Wohnung. Außerdem liegt sie in der Nähe des Kindergartens und ihres Arbeitsplatzes.
Die Wohnung hat Frau K. über eine Anzeige bei Immobilienscout gefunden. Vergeben wird die Wohnung durch eine Maklerfirma. In den sauren Apfel beißt Frau K. aber gerne und ist auch bereit die Maklerkosten zu übernehmen. Der Makler hat ihr die Wohnung auch bereits so gut wie zugesagt, es fehlt nur noch der Mietvertrag.
Der Mietvertrag soll in ein paar Tagen unterschrieben werden. Dazu haben Frau K. und der Makler einen Termin vereinbart. Nun hat der Makler Frau K. per E-Mail noch mitgeteilt, welche Unterlagen er für den Mietvertrag noch braucht. Unter anderem fordert er die Kindergeldnummer von Frau K.s Kindern.
Frau K. ist verunsichert, denn eigentlich geht das den Makler und auch den Vermieter nichts an. Bekannte meinten aber, dass der Makler und auch der Vermieter eigentlich alles Mögliche fordern können, denn wenn man nichts zu verbergen hat und so weiter. Bekannte meinten zu Frau K. wenn sie die geforderte Kindergeldnummer verweigert, wird er sich eine andere Mieterin suchen.
Wofür benötigt ein Makler die Kindergeldnummer? Muss Frau K. die Kindergeldnummer wirklich angeben, nur weil sie eine Wohnung mieten möchte? Entstehen Frau K. wirklich Nachteile, wenn sie die Kindergeldnummer nicht angeben möchte?
Aus rechtlicher Sicht wäre es sicherer, sich hier durch einen Anwalt beraten zu lassen, denn der wird die Gesetzeslage besser kennen als jeder andere. Mir persönlich kommt das ganze jedoch ziemlich konfus vor und ich kann mir offen gesagt nicht vorstellen, dass das so gesetzlich durchsetzbar ist, eine Wohnung nur wegen fehlender Kindergeldnummer nicht zu bekommen.
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