Kündigung keine Einigung bei Gütetermin - wie geht es weiter
Wenn A gekündigt wurde und ein Gütetermin eingeräumt wurde, bei dem es entweder um Wiedereinstellung oder um eine Abfindung geht, dann sollten beide Parteien sich einigen. Wenn dies aber nicht der Fall sein sollte, wie geht es dann weiter?
Was passiert nach dem Gütetermin? Wie lange kann sich so ein Prozess hinziehen? Was wäre, wenn A in der Zwischenzeit Arbeit gefunden hat, kann man dann immer noch eine Abfindung zugesprochen bekommen, weil A vielleicht nicht mehr so viel verdient bei der neuen Arbeitsstelle?
Nach einem gescheiterten Gütetermin kommt es zur Verhandlung. Der Termin liegt meist drei bis sechs Monate später. Schließlich müssen Gericht und Anwälte Zeit haben. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Klageerwiderung erst nach dem Gütetermin einreichen. Dazu darf sich dann der Arbeitnehmer, beziehungsweise sein Anwalt äußern. Auch das braucht Zeit.
Wobei natürlich auch hier noch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht. Erst wenn sich die Parteien auch in der Verhandlung nicht einigen, muss ein Urteil gesprochen werden. Gegen das Urteil kann unter Umständen Revision eingelegt werden. Dann dauert es natürlich viel länger.
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