Kirchenaustritte lediglich aus steuerlichen Gründen?

vom 06.04.2019, 22:27 Uhr

Wer Kirchensteuer bezahlt, der bekommt diese als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung auch wieder angerechnet als Steuerminderung. Dieses darf dabei nicht vergessen werden, weil davon hier noch nie die Rede war.

Im Einzelfall kann es sich lohnen, auf diesen Sonderausgabenposten zu verzichten durch einen Austritt, jedoch nicht immer. Diejenigen die entsprechend hohe Kirchensteuer bezahlen (5 stellig im Jahr) können auf Antrag bei der Kirche auch eine direkte Ermäßigung erhalten, die steuerlich in der Einkommensteuer dann auch berücksichtigt wird als Minderung. So zahlen sie im Endeffekt weniger Kirchensteuer, aber haben noch den Abzug als Sonderausgaben.

Vielleicht wird das hier damit gemeint und entsprechend verwechselt, denn alleine nach der Rechnung her, sind das dann wenige Einzelfälle bei denen es steuerlich evtl. mal günstiger kommt in einem Jahr, aber um zu sparen muss man das über mehrere Jahre sehen. Auch kann es schon einen Unterschied machen, ob Einzelveranlagung gemacht wird oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten, was dann günstiger wäre auch im Bezug auf die Kirchensteuer.

Pauschal lässt sich das nicht sagen aber viele meinen, dass wenn sie das nicht mehr bezahlen müssen als Posten, dann sparen sie dadurch. Verlieren aber zeitgleich eben auch den Posten in den Sonderausgaben. Bei Kapitalerträgen macht das ebenfalls rein gar nichts aus, da auch hier egal ob Kirchensteuerpflichtig oder nicht, einfach die Prozente angepasst werden. Jeder hat hier seine 25% nur, diese Kirchensteuern unterliegen nicht dem Sonderausgabenabzug von daher wird hier auch niemand besser gestellt.

Die Kirche muss übrigens gar nichts wissen, die erhobenen Steuern werden von den Finanzbehörden für die Kirche erhoben und diese wissen ohnehin schon, wo du arbeitest und was du verdienst. Die Banken haben für ihre Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer einfach ihre Prozente und wissen auch nur, ob Kirchensteuerpflichtig oder nicht, sofern man der Zustimmung zur Übermittlung des Konfessionsstandes nicht Widersprochen hat.

Machen die Finanzbehörden zwar nicht für jede Kirche bzw. Kirchengemeinschaft (gibt ja auch anerkannte Kirchengelderzahlungen die nicht darüber abgewickelt werden sondern als Spenden), sondern nur für einige wie Evangelisch, Katholisch, Römisch-Katholisch, Alt-Katholisch etc. aber damit ist die breite Masse abgedeckt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wenn ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetze, spare ich bei der Einkommensteuer aber weniger als ich an Kirchensteuer gezahlt habe. Das lohnt sich nicht wirklich, dass ein man mit dem Verein nichts zu tun haben will. Es mindert nur die Belastung der Mitglieder. Plus macht man damit nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Wenn ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetze, spare ich bei der Einkommensteuer aber weniger als ich an Kirchensteuer gezahlt habe. Das lohnt sich nicht wirklich, dass ein man mit dem Verein nichts zu tun haben will. Es mindert nur die Belastung der Mitglieder. Plus macht man damit nicht.

Nicht immer, denke mal an die Steuer 0 Bescheide also die keine Einkommensteuer bezahlen. Manche gelangen nur aufgrund der Sonderausgaben mit der gezahlten Kirchensteuer (noch) dahin, würden sie diese nicht haben, dann würde minimal Steuer erhoben werden. Auch unter Anbetracht der §10c EStG Pauschale von 36 bzw. 72 Euro die mindestens zu gewähren ist. Betrifft aber auch eher die kleinen wie Rentner, als die Topverdiener. Ich sagte ja, dass es zutreffen kann aber eben nicht auf die breite Masse gesehen und gerade mit der Eingangsthese "verdient gut" eher nicht anzuwenden.

Und ich möchte auch mal sagen, dass wohl kaum ein Steuerberater sich die Mühe macht oder überhaupt auf die Idee kommt nun noch zu beraten ob derjenige aus der Kirche austreten soll oder nicht.

Dennoch wollte ich es Anmerken, dass der Sonderausgabenabzug stattfindet und durchaus etwas "angerechnet" wird. Ob man nun mit dem Laden etwas zu tun haben möchte oder nicht, ob man Mitglied bleibt oder Austritt, ist eine persönliche Entscheidung. Diese juckt jedoch das Steuerrecht nicht, ob jemand aus Überzeugung ausgetreten ist oder Mitglied bleibt - es hält sich dabei nur an Fakten.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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