Kinderlos - wer erbt im Todesfalle vom Gesetz her?
Nehmen wir mal an, dass A keine Nachkommen hat. A ist auch nicht verheiratet. Nun stirbt A. Wer würde in diesem Falle eigentlich erben? Würden die Geschwister erben, wenn er welche hat? Würden die Eltern erben, wenn diese noch leben? Wie werden da die Erben ermittelt, wenn kein Testament da ist? Würde in so einem Fall durch ein Testament auch die Erbfolge ausgeschlossen sein?
Wie sieht das aus, wenn der Verstorbene keine Eltern mehr hat, keine Geschwister, aber Onkel oder Tante? Wie sieht es im allgemeinen aus, wenn ein Mensch stirbt, der keine Nachkommen hat und unverheiratet ist?
Wenn A weder verheiratet ist, noch Kinder hat, dann erben entweder die Geschwister oder die Eltern von A, also Verwandte ersten Grades. Sollten diese nicht mehr leben, aber z.B. der Onkel oder die Tante, dann erben diese alles.
Falls gar keine Verwandtschaft mehr leben sollte und A auch nicht verheiratet ist, ist nach § 1936 BGB der Staat erbberechtigt. Er hat dabei nicht das Recht, auf das Erbe zu verzichten (§ 1942 Abs. 2 BGB), haftet dafür gegenüber Gläubigern aber auch nur höchstens den Betrag des Erbes.
So ist es aber nur beim gesetzlichen Erbrecht. Mit einem Testament darf man selbst festlegen, wer Erbe sein wird. Das kann dann auch ein wildfremder Mensch sein. Es ist übrigens nie zu früh, sein Testament zu schreiben. Schließlich kann der Tod einem jeden Tag begegnen.
@cherrypie: Wenn jetzt Geschwister und Eltern noch da sind, wer würde denn in der Erbfolge zuerst beachtet werden? Kann man vielleicht irgendwo einsehen, wie das mit der Erbfolge aussieht? Wie sieht es denn nun aus, wenn Onkel und Tante auch nicht mehr leben und Cousinen da sind, sind diese dann auch erbberechtigt? Oder hört die Erbfolge in der Verwandtschaft mal irgendwann auf?
Wenn jetzt ein Testament da ist, wird dann die komplette Erbfolge ausgehebelt? Erben dann nicht mehr die Eltern oder die Geschwister, wenn welche vorhanden sind?
Zuerst sind die Eltern erbberechtigt und danach erst Geschwister. Stell dir das wie ein Stammbaum vor, wo man erst zum Hauptast muss, um zu Nebenästen zu gelangen. Da siehst du dann am besten in welcher Reihenfolge geerbt wird. Ein Testament kann diese gesetzliche Erbfolge aber nicht komplett aushebeln. Denn die Eltern, Geschwister oder andere Verwandte haben immer noch ihren Anspruch beim Pflichtteil des Erbes.
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