Für Freundschaftsdienste Geld nehmen - Versteuerung

vom 08.08.2015, 13:20 Uhr

A geht manchmal für jemanden einkaufen und bekommt dafür Geld. Auch fährt sie diesen Mann manchmal zum Arzt oder putzt ihm das Treppenhaus. A bekommt dafür eine Kleinigkeit. Es ist kein Stundenlohn sondern mal hier und da ein paar Euro.

Da es ein Großonkel ist, will A auch kein großen Nutzen daraus ziehen. Mal darf sie das Restgeld behalten, welches sie mit nach hause bringt und mal kauft der alte Herr für sie mit ein und beim Tanken bezahlt der Herr die Tankfüllung. Aber eben nicht regelmäßig.

Wie muss das versteuert werden? Wie kann und muss man es in der Steuererklärung angeben, wenn man für Freundschaftsdienste Geld nimmt oder Naturalien, wie Benzin oder Lebensmittel oder auch mal ein Strauß Blumen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wie in einem anderen Thread erwähnt gibt es den sogenannten "Härteausgleich". Das heißt Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis zu einem Freibetrag (ich glaube es waren 410 Euro) werden nicht versteuert. Dafür gibt es wohl auch ein entsprechendes Feld in der Steuererklärung.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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