Einmalige Gebühr für Mietvertrag rechtens?
Familie A hat ein Haus gefunden, welches sie mieten wollen. Sie haben nun einen Termin für die Mietvertragsunterzeichnung bekommen. Der Makler hat ihnen einen Merkzettel mitgegeben, woran sie denken sollen, wenn sie zur Unterzeichnung kommen und was noch an finanziellen Dingen auf die zukommen, die sie nach der Unterzeichnung überweisen müssen. Da ist die Provision für den Makler, die Kaution für den Vermieter und dann ist da noch ein Punkt über 150 Euro aufgeführt für eine einmalige Gebühr für den Mietvertrag.
Der Makler ist jetzt am Wochenende nicht zu erreichen. Aber die 150 Euro kommt der Familie doch komisch vor. Auch ich habe noch nicht gehört, dass man eine einmalige Gebühr für den Mietvertrag zahlen muss. Habt ihr das schon gehört und wie kommen denn 150 Euro zustande als Gebühr für einen Mietvertrag? Sollte die Familie A sich darauf einlassen oder sollte sie von dem Projekt doch lieber die Finger lassen, wenn der Vermieter schon mit solchen Forderungen kommt?
Ich würde ehrlich gesagt die Finger davon lassen, oder eben ohne diese Gebühr zu der Vertragsunterzeichnung gehen.
So eine Gebühr ist mir ebenfalls neu und der Vermieter bekommt doch bereits eine Kaution sowie Miete von diesen Mietern dann. Soll diese Gebühr etwa einfach eine Erlaubnis sein, dass man den Mietvertrag überhaupt unterschreiben darf oder was? Ich würde da definitiv mal nachfragen, denn über den Tisch ziehen lassen würde ich mich auch nicht lassen wollen.
Theoretisch kann eine Bearbeitungsgebühr fällig werden, wenn man einen Mietvertrag unterschreibt. Das kann dann passieren, wenn eine Hausverwaltung die Vermietung übernimmt. Allerdings sollten auch dann die Kosten angemessen ausfallen. Man geht von etwa 50 Euro aus.
Ein Makler, der vom Mieter eine Courtage erhält, darf für das Ausfertigen eines Mietvertrags keine zusätzlichen Gebühren erheben. Seine gesamte Arbeit gilt bereits über die Courtage als abgegolten.
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