Den Nachnamen nachträglich nach Hochzeit ändern lassen?

vom 06.05.2019, 07:37 Uhr

Soweit ich weiß gibt es die Option, nach einer Hochzeit den Mädchennamen erst einmal zu behalten und sich dann nachträglich für den Familiennamen des Partners zu entscheiden. Ich persönlich kenne aber niemanden, der den Namen nachträglich hat ändern lassen. In meinem Umfeld zumindest entscheidet man sich für eine Namensänderung direkt nach der Hochzeit. Würdet ihr unter Umständen euren Nachnamen nachträglich nach der Hochzeit ändern lassen oder käme das für euch nie in Frage? Welche Vorteile und Nachteile seht ihr in einer nachträglichen Änderung?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich weiß nicht, woher du die Information hast, dass eine Namensänderung nach der Hochzeit noch möglich sein soll, aber mir wurde gesagt, dass das nicht geht. Beim Standesamt wurde gesagt, dass man sich wegen des Nachnamens schon sehr sicher sein sollte, da eine nachträgliche Änderung in der Ehe nicht mehr möglich wäre. Das geht dann eben nur noch, wenn man sich scheiden lassen würde.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ja, Ehepartner können den Ehenamen auch Jahre nach der Eheschließung bestimmen, wenn beide ihren eigenen Namen behalten haben. Warum das nur für den Fall, dass sie traditionell den Geburtsnamen aufgeben und seinen Namen annehmen möchte, gelten soll, erschließt sich mir aber nicht, Täubchen.

Warum sollte das so sein? Einem Ehepaar stehen nach der Hochzeit ohne besondere Frist alle Möglichkeiten offen, für die die sich bereits vor der Trauung hätten entscheiden können. Und das sind erheblich mehr, als den "Mädchennamen" aufzugeben und seinen Namen anzunehmen.

Wenn jeder seinen Namen behalten hat, dürfen beide sich für einen gemeinsamen Namen entscheiden. Zur Wahl stehen die Namen, die die Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung getragen haben. Das muss nicht sein Name sein, es kann auch ihrer sein. Und wenn einer oder beide bereits von jemandem anderen geschieden sind, dann darf es der frühere Ehename sein.

Ebenso könnten beide einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen und der, der seinen Namen aufgibt, trägt einen Doppelnamen. Auch hier muss nicht zwangsläufig sie handeln. Frau Fischer und Herr Fleischer dürfen sich auch für den ihren Namen entscheiden. Dann wird daraus Frau Fischer und Herr Fischer-Fleischer oder Herr Fleischer-Fischer. Die Kinder heißen dann Fischer.

Die Regelung ist doch vernünftig. Schließlich könnte es sein, dass ein Paar die verschiedenen Namen irgendwann unpraktisch findet. Oder man möchte dann doch nicht, dass die Kinder offensichtlich nur zu einem gehören. Einigt man sich bereits zur Trauung, sind spätere Änderungen dagegen ausgeschlossen. Dann helfen nur Scheidung oder Tod, um Änderungen vornehmen zu lassen.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich hätte das jetzt auch nicht so gewusst, aber Danke Cooper75 für die Aufklärung. Selber habe ich den Nachnamen meines Mannes angenommen und das ist dann nicht mehr änderbar, andere Optionen habe ich mir da nicht näher erklären lassen, da das für mich eh nicht in Frage kam.

Nachträgliche Änderungen können sicherlich Sinn machen, wenn man Kinder bekommt oder sich auch endlich mal einig geworden ist. Es ist doch schon irgendwie komisch, wenn man seinen Nachnamen behält. Das sieht dann von außen auch wie nicht verheiratet aus, was auch ein Grund sein kann. Wobei das ja jeder selber wissen muss und wer an seinen Nachnamen hängt, der gibt diesen auch nicht gerne auf.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Warum das nur für den Fall, dass sie traditionell den Geburtsnamen aufgeben und seinen Namen annehmen möchte, gelten soll, erschließt sich mir aber nicht, Täubchen.

Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen, Cooper? Ich sprach von einer von vielen Optionen. Eine Option impliziert mehrere Wahlmöglichkeiten, keine Ahnung, ob dir das klar ist. Ich habe nie behauptet, dass es nur eine Möglichkeit nach der Hochzeit gibt, seinen Namen ändern zu lassen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :wink:

@Nelchen: Es gibt so etwas wie Internet, da kann man sich im Zweifel erkundigen. Die Auskunft bei den Behörden hat auch nicht immer Recht. Mir wurde da auch schon eine Menge Quatsch erzählt bei anderen Geschichten. Wie gesagt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ja, ich habe gelesen. Du schreibst ganz klar:

Soweit ich weiß gibt es die Option, nach einer Hochzeit den Mädchennamen erst einmal zu behalten und sich dann nachträglich für den Familiennamen des Partners zu entscheiden.

Dass das eine Option von vielen sein soll, wird daraus nicht klar. Du sagst damit nur, dass es die Möglichkeit gibt, den Mädchennamen erst mal zu behalten und später den Namen des Mannes anzunehmen. Gemeint magst du etwas anderes haben, aber deine Aussage ist eindeutig.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich habe eine Bekannte, die bei der Eheschließung den Namen des Mannes angenommen hat. Beide tragen quasi den Namen des Mannes. Nach der Hochzeit haben sie aber noch einmal überlegt und meinten, dass es bestimmt doch besser wäre, wenn beide den Namen der Frau hätten und sind zum Standesamt. Die Standesbeamtin meinte, dass es nicht geht. Nach der Eheschließung haben die den Namen des Mannes angenommen und das einzige, was das jetzt noch ändern kann ist eine Scheidung und Neuheirat. Also scheiden lassen, die Frau nimmt wieder ihren Mädchenname an und dann neu heiraten und beide den Namen der Frau annehmen.

Da beide das sehr kurios empfanden haben sie dann bei einem Rechtsanwalt nachgefragt. Dieser hat die Angaben der Standesbeamtin nur bestätigt. Wenn man bei der Eheschließung sich entschieden hat einen Namen zu tragen, dann kann man diesen nur durch eine Scheidung wieder weg bekommen. Selbst einen Doppelname, was auch eine Option meiner Bekannten dann gewesen wäre ist nicht mehr zu machen. Dies bestätigte der Anwalt und die Standesbeamtin.

Also sehe ich das wirklich nicht so einfach, dass man nachträglich noch den Namen ändern kann, wenn man sich bei der Eheschließung schon für einen Namen entschieden hat. Denn das wurde dokumentiert und unterschrieben und ist bindend, so wie es meinen Bekannten gesagt wurde.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^