Dauerhafte Depression kein Grund für Prüfungsunfähigkeit?

vom 15.10.2017, 10:55 Uhr

Die Studenten in meinem Studiengang wurden letztens über die aktuellen Regelungen des Prüfungsausschusses informiert, da viele Studenten sich offenbar aus nicht triftigen Gründen krank schreiben lassen und die Regelungen nicht kennen. So heißt es in unserer Prüfungsordnung auch, dass man sich nur dann für eine Prüfung krank schreiben lassen kann, wenn die Beeinträchtigung akut und von vorübergehender Natur ist.

Dies hat in unserem Freundeskreis eine hitzige Diskussion ausgelöst. Eine Kommilitonin leidet nämlich an Depressionen und wurde deswegen schon häufiger krank geschrieben. Insgesamt war sie während ihrer Studiendauer bei 8 Prüfungsterminen wegen der Depression nicht anwesend und hat dies mit Attesten entschuldigt.

Die Frage ist nun, ob diese Entschuldigung immer noch gilt. Eine Depression ist in den meisten Fällen schließlich nicht vorübergehender Natur, sondern eine dauerhafte Erkrankung, mit der man das ganze Leben lang zu kämpfen hat. Sie wird deswegen immer wieder mal ausfallen. Gilt eine Depression an meiner Uni nun nicht mehr als Grund für eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit? Wie steht es um Menschen mit anderen Erkrankungen die chronisch und daher auch nicht vorübergehender Natur sind?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Da würde ich mich fragen, ob so ein Passus in den Statuten vor Gericht noch Bestand hätte, wenn er hoffentlich mal von einem kratzbürstigen Studenten vor selbiges gezerrt würde. Mir scheint das einfach nicht rechtens. Wo gibt es denn so etwas, dass nur eine akute Krankheit eine Berechtigung hätte, aber nicht eine chronische? Oder eine psychische im Gegensatz zu einer physischen keine echte Krankheit wäre?

Was wäre, wenn jemand eine einzelne Episode einer Depression hätte und einmalig für einige Wochen krank geschrieben wäre, aber danach wieder fit? Das ist dann in Ordnung und stünde im Einklang mit den Statuten? Was ist, wenn jemand zum Beispiel Rheuma hat und während eines Schubs krank geschrieben ist, aber immer wieder Gefahr läuft, neue Schübe zu bekommen? Geht auch nicht, weil das ja eine chronische Erkrankung ist?

Alles in allem erscheint mir diese Regelung diskriminierend zu sein und man kann nur hoffen, dass sich die Studentenschaft dagegen wehrt. Ungerecht wirkt es auf mich auf jeden Fall, auch wenn später im Berufsleben auch kein Hahn nach Gerechtigkeit kräht. Zumindest darf da auch kein Chef sagen, dass er das gebrochene Bein gerade noch so akzeptiert, aber die chronische Darmentzündung hat bitte außen vor zu bleiben.

» Verbena » Beiträge: 4793 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


In meinen Augen ist diese Regelung ziemlich unfair. So gesehen hat es niemanden etwas anzugehen, warum ein Student oder Schüler Prüfungsunfähig ist. Sobald der Arzt dieser Ansicht ist, dass keine Prüfung absolviert werden kann, dann sollte die Schule oder Hochschule das auch akzeptieren und ich finde es ziemlich unverschämt, dass man sich hier das Recht heraus nimmt, Vorschriften machen zu lassen was zählt und was nicht.

Das kann meiner Ansicht nach ein Arzt am besten beurteilen und nicht das Prüfungsamt. Daher hoffe ich, dass jemand gegen diese neuen Regeln angeht und sich wehrt und diese Regeln bald gekippt werden, das ist Diskriminierung vom feinsten.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:Das kann meiner Ansicht nach ein Arzt am besten beurteilen und nicht das Prüfungsamt. Daher hoffe ich, dass jemand gegen diese neuen Regeln angeht und sich wehrt und diese Regeln bald gekippt werden, das ist Diskriminierung vom feinsten.

Deine Ansicht hier aber vollkommen egal, weil es bei der Prüfungsfähigkeit nicht um eine medizinische, sondern um eine rechtliche Einordnung geht. Das liegt daher vernünftigerweise nicht in der Hand des Arztes. Außerdem sind diese Regeln doch nun uralt und solltem eigentlich jedem bekannt sein.

Jede Prüfungsordnung sieht einen Stichtag vor, bis zu dem man sich sehr leicht wegen Krankheit von der Prüfung abmelden kann. Bis zu diesem Tag funktioniert das auch problemlos wegen lang anhaltender Leiden wie Depressionen. Ist dieser Tag verstrichen, dann geht es nur noch wegen einer akuten Erkrankung, die nicht prüfungsbedingt sein darf. Wer vor Stress zittert, sich Seele aus dem Leib kotzt oder auf dem Klo hängt, hat dann halt Pech. Es wird durch einen späteren Termin ja nicht besser.

Noch besser sollte man sich überlegen, ob man eine Prüfung mittendrin wegen Krankheit unterbricht. Denn zu beginn erklärst du nun einmal normalerweise, dass du prüfungsfähig bist. Und wenn man dann nicht gerade einen Herzinfarkt erleidet oder sich ein Bein bricht, dann bekommt man die Anerkennung der Krankheit noch viel schwerer durch.

Was daran nun unfair und unmöglich sein, das kann ich nicht nachvollziehen. Ohne diese strengen Regeln nutzen das genügend Leute aus. Und das ist weder sinnvoll, noch ist es fair den anderen gegenüber, die nicht betrügen möchten. Denn wie man seinem Hausarzt erklärt, dass man gerade absolut nicht in der Lage ist, eine Prüfung zu bestehen, das wissen wohl die meisten.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^