Darf die Schule ein ausführliches Diagnose-Bild einfordern?

vom 18.10.2020, 14:03 Uhr

Die Schule meiner Bekannten, die ihr Abitur dort auf einem Abendgymnasium nachholt, nimmt sich meiner persönlichen Meinung nach doch zu viel heraus. Natürlich ist klar, dass die Corona-Maßnahmen jede Schule mittragen muss und auch vorsorglich hier und dort Weichen zu stellen sind.

Doch es gibt eben erwachsene Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Dies haben sie auch schriftlich durch eine ärztliche Attestierung vorgezeigt. Allerdings scheint dem eifrigen Direktor der Privatschule vom Bistum dies nicht zu reichen. Er hätte gerne eine vollständige Diagnose mit den Gründen, wieso, weshalb usw.

Dort ist ein Herr, der an MS erkrankt ist, kein Immunsystem hat. Er muss auch regelmäßig ins Krankenhaus. Eine andere Schülerin hat Diabetes und andere sind teilweise auch 50-60 Jahre. Die betroffenen Personen haben also ein entsprechendes Schriftstück ihrer Fachärzte vorgelegt, was dem Direktor auf einmal nicht reicht. Er hätte gerne eine genaue Diagnose usw.

Zwei Ärzte haben derweil ihm mitgeteilt, dass dies nicht passieren wird, da er kein Recht auf die ausführlichen Diagnosen hat, da dies zur ärztlichen Schweigepflicht gehört und eben auch nicht in Händen von Nichtmedizinern oder Personal gehört, die mit solchen Informationen wohl nichts anfangen können.

Auch die Schüler/Schülerinnen sind erbost über das Verhalten, haben sich teilweise direkt an das Bistum gewandt und sogar einen Anwalt eingeschaltet. Denn sie müssen solange am Präsenzunterricht teilnehmen, wie er nicht die vollständige Diagnose offengelegt bekommt. Sonst werden die Abwesenheiten als „6“ bewertet.

Nun meine Frage an Euch, die vielleicht auch hier und dort rechtlich etwas bewandert sind, ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens? Darf ein Schuldirektor eine ausführliche ärztliche Diagnose einfordern, gleichwohl schon eine ärztliche Bescheinigung entsprechend vorhanden ist?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich würde mich ganz klar an die Schulbehörde wenden und da nachfragen, was man machen soll und machen darf. Auskunft würde ich prinzipiell schon geben, da man ja auch einschätzen muss, ob da jemand flunkert oder nicht, aber ich bin mir auch sicher, dass das nicht immer angenehm ist und es ist ja auch sehr intim, daher kann ich schon nachvollziehen, dass man diese Auskunft nicht geben möchte. Vielleicht stellt sich der Direktor aber eher die Frage, ob da vielleicht eine andere Einrichtung oder Form für den Erwachsenen besser wäre. Immerhin gibt es da Portale für Schwerkranke und Behinderte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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