Bestellerprinzip und Makler kassieren doppelt?

vom 07.06.2015, 13:52 Uhr

A hat im Internet eine Wohnung gefunden, für die er sich interessiert. Er schrieb den Makler an und bekam auch sofort eine Antwort. Der Makler sendete per Mailanhang einen Auftrag mit, den A unterschreiben sollte. Wenn er das nicht macht, bekommt A kein Exposé und auch keine Information über die Wohnung. Der Makler meint in der Mail, dass ja seit dem 1.6. das Bestellerprinzip gilt und wenn er den Auftrag unterschreibt, dann wären Maklergebühren fällig.

Da A die Wohnung ja im Internet gefunden hat, wird ja der potentielle Vermieter die Wohnung schon in Auftrag gegeben haben und somit müsste der Vermieter doch zahlen. Kassieren denn die Makler seit dem Bestellerprinzip doppelt? Kann es sein, dass man als Mieter nachdem man eine Wohnung selber gefunden hat einen Auftrag unterschreiben muss, damit man erfährt, wo die Wohnung ist und einen Besichtigungstermin bekommt? Man hat die Wohnung ja selber im Netz gefunden und meldet sich nur auf die Anzeige.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich verstehe das auch nicht so ganz. Ich habe mich beispielsweise bei einer Maklerin am 29. Mai gemeldet. Ich habe eine Wohnung im Internet gesehen. Die Maklerin schrieb mir zurück, dass sie zur Zeit noch keine genaueren Informationen über die Wohnung hat und sich aber Freitag melden würde. Freitag bekam ich eine Mail von ihr, dass ich den Auftrag, den sie im Anhang mitgeschickt hat ausdrucken solle und unterschreiben soll, damit sie dann Information über die Wohnung bekomme für die ich mich interessiere.

Für mich ist das auch irgendwie sehr komisch. Sicher hat der Vermieter die Wohnung vor dem 1.6. in Auftrag gegeben. Die Miete für die Wohnung wäre aber erst ab dem 1.8. Also im Zeitraum des Bestellerprinzips. So müsste der Vermieter, der ja die Maklerin beauftragte theoretisch den Makler bezahlen. Ich habe dann der Maklerin gesagt, dass ich die Wohnung ja im Netz selber gefunden habe und daher ihr keinen Auftrag für diese Wohnung erteilt habe. Mehr Information, wo die Wohnung genau ist usw. bekomme ich aber von ihr nicht, wenn ich ihr keinen Auftrag erteile.

Für mich ist diese Maklerin unglaubwürdig und nicht vertrauenserweckend und deswegen habe ich mich auch nicht mehr bei ihr gemeldet. Sie bekommt garantiert keinen Auftrag von mir. Ich sehe nicht ein, für was zu bezahlen, was ich nicht muss und wenn sie eine Wohnung bereits in Zeitungen und im Internet annonciert hat, wird sie ja den Auftrag des Vermieters bekommen haben. Deswegen vermute ich auch stark, dass sie doppelt kassieren will.

Wie man dem Ganzen entgehen kann, weiß ich nicht. Ich denke jedenfalls, dass es mittlerweile sehr schwer sein wird eine Wohnung zu finden, wenn man den Maklern keinen Auftrag erteilt, obwohl sie den Auftrag bereits von den Vermietern bekommen haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Mittlerweile gibt es das Bestellerprinzip schon ein paar Jahre und man hört und liest immer wieder in den Medien von Maklern, die versuchen doppelt zu kassieren und von Mietinteressenten eine versteckte "Gebühr" (alias Courtage) einziehen wollen, obwohl das gar nicht rechtens ist. Da muss man echt aufpassen als Mietinteressent, dass man so einer Betrugsmasche nicht auf dem Leim geht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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