Bei Versand via “Nachnahme” Gebühren im Vorfeld verlangen?

vom 21.11.2021, 20:31 Uhr

Es gibt inzwischen ja recht viele Varianten, wie man (auch privat) Sachen verkaufen kann und dann vom Käufer das Geld bekommt. Sicher ist es am einfachsten, wenn man jemanden findet, der die Sachen schnell und unkompliziert bei einem zu Hause abholt und einem das Geld in bar bezahlt. Aber je nachdem, was man sucht oder was von der anderen Person gesucht wird, ist eine Abholung aufgrund der Entfernung nicht immer möglich und das Produkt wird versendet.

Neben den normalen Bezahlungsmethoden wie PayPal und Überweisung kann man ein Paket auch per Nachnahme verschicken. Der Empfänger bezahlt das Geld dann an den Postboten und die Post überweist dem Versender dann das Geld an das angegebene Konto. Das kann ein paar Tage dauern und beim Versand bezahlt der Verkäufer die Gebühren für den Versand und die Zahlungsmethode im Vorfeld.

Nun habe ich schon öfter mitbekommen, dass es dann auch Käufer gibt, die nicht ehrlich sind und das Paket dann nicht annehmen. Dann kommt das Paket zum Verkäufer zurück und dieser bleibt auf den bereits bezahlten Gebühren sitzen und kommt fast nie an das Geld. Deshalb sind viele Leute dazu übergegangen, dass sie bei Versand per Nachnahme die Gebühren für den Versand im Vorfeld kassieren, damit sie bei verweigerter Annahme des Pakets nicht darauf sitzenbleiben.

Ich finde die Variante definitiv gut. Wenn jemand das Paket auf jeden Fall haben möchte, dann sollte er zur Absicherung von beiden Seiten damit einverstanden sein, dass er die Gebühren für den Versand im Vorfeld bezahlt. Schließlich kommt der Verkäufer dem Käufer durch den Versand per Nachnahme ja auch entgegen, da dieser erst ein bis zwei Wochen nach der Zustellung sein Geld erhält. So gehen also beide einen Kompromiss ein.

Wie steht ihr dazu? Versendet ihr Sachen per Nachnahme? Verlangt ihr dann vom Käufer auch die Gebühren für den Versand im Vorfeld oder vertraut ihr darauf, dass dieser das Paket definitiv annimmt und dementsprechend bezahlt?

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Verstehe nicht die Logik dahinter. Wie soll denn eine Verauslagung des Portos vorab erfolgen, wenn nicht per Überweisung. Dann kann der Käufer ja auch gleich den gesamten Kaufbetrag per Überweisung tätigen. Wenn Annahme verweigert wird, wird auch kein Geld für die erhöhten Portokosten beglichen. Der Verkäufer bleibt also in dem Falle so oder so auf den Kosten sitzen.

Viele Käufer wählen ja die absolut selten gewordene, antiquierte Bezahlart Nachnahme, nur weil sie entweder kein Konto besitzen, oder weil die Kaufaktivitäten nicht von Behörden (Arbeitsagentur Hartz 4 Empfänger) nachvollzogen werden sollen.

Bargeldverkäufe gewinnen mehr und mehr den Argwohn der Behörden, die lieber alles transparent machen wollen, um der Geldwäsche einen wirksamen Riegel vorzuschieben.

» Gorgen_ » Beiträge: 1060 » Talkpoints: 374,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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