Bei Hochzeit ein Teilsorgerecht für Stiefvater möglich?

vom 28.02.2021, 12:14 Uhr

Vor wenigen Tagen hatte ich eine Dame mit ihrer Tochter zu Gast, die derzeit das Angebot der sozialen Stellen nutzt, weil Corona die heimische Situation erschwert. Dabei kam der bevorstehende Wunsch der Mutter zur Sprache, dass sie ihren neuen Lebensgefährten nach einem Jahr Beziehung nun heiraten wolle. Generell freut sich die Tochter nicht, aber das ist zunächst der Mutter egal.

Ein Kernziel ist es, dass die Mutter dem Stiefvater gerne mit der Hochzeit auch das Teilsorgerecht zusprechen lassen möchte, gleichwohl der Vater des Kindes sehr wohl noch aktiv am Kindergeschehen teilhat. Sie haben gemeinsam drei minderjährige Kinder und der Vater ist davon wenig begeistert.

Offenbar erfolgt dieses Teilsorgerecht automatisch, laut der Mama der Tochter, sobald sie ihren Lebenspartner heiratet. Gleichzeitig war ich vollkommen irritiert von dieser Aussage, dass ich meine Chefin und Arbeitskollegen fragen musste, aber auch diese noch nie etwas davon gehört haben, dass es durch die Hochzeit möglich ist, ein Teilsorgerecht dem Stiefvater zu zu sprechen.

Jetzt hätte ich also gerne in den Raum geworfen, ob es wirklich möglich ist, durch die Hochzeit ein Teilsorgerecht einem „fremden Menschen“ für die eigenen Kinder zukommen zu lassen und wieso bindend ist, dass die beiden überhaupt dazu verheiratet sind? Oder ist es so, dass dieses Recht wirklich automatisch zugesprochen wird oder muss sie es beantragen?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Quatsch, ganz einfach. Eltern, die getrennt sind und sich das Sorgerecht teilen, tun das auch weiterhin, wenn ein Elternteil (wieder) heiratet und es nun ein Stiefelternteil gibt. Lediglich das sogenannte kleine Sorgerecht kann ein sorgeberechtigter Elternteil den Siefelternteil ohne Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils übertragen.

In deinem Beispiel könnte die Mutter also dem Stiefvater erlauben, in Alltagsfragen zu entscheiden. Das ist vernünftig und praktisch, wenn wie soll das Familienleben sonst funktionieren? Wenn Mama nicht da ist, ist es ziemlich unpraktisch, wenn der Stiefvater das Kind nicht ins Bett schicken oder die Hausaufgaben einfordern darf, bevor es mit Freunden raus geht.

In allen wichtigen Fragen ist das Stiefelternteil aber raus. Welche Schule das Kind besucht, welche medizinische Versorgung angemessen ist und so weiter, das ist Sache der leiblichen Eltern. Und wenn der Mutter etwas passiert, geht das Sorgerecht automatisch an den leiblichen Vater.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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