Anrechnung Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse auf ALG II
vom 07.12.2014, 16:22 Uhr
A bekommt von seiner Krankenkasse 20 Cent Fahrtkostenersatz je gefahrenen Kilometer, um eine Therapie durchführen zu können. Wird dieser Fahrtkostenersatz von den Jobcentern irgendwie angerechnet? Hat von euch jemand damit schon Erfahrungen gesammelt?
Wenn das Jobcenter den Fahrtkostenersatz auf ALG II anrechnen wöllte, dann müsste sie dieses ja als Einkommen werten und das geht meiner Meinung nach nicht. Wo kämen wir denn da hin, wenn solche Fahrtkosten mit Leistungen zur Grundsicherung verrechnet würden. Da würde ich mir als Betroffene(r) dann doch lieber einen Fahrservice stellen lassen.
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