Anlageverluste steuerlich verrechnen und absetzen?
Im Gegensatz zur Versteuerung von Gewinnen, soll man ja Verluste aus Geldanlagegeschäften steuerlich verrechnen und absetzen können. Stimmt das denn so und für welche Arten von Geldanlagen gilt das denn dann eigentlich? Gilt so etwas denn Jahr für Jahr oder gibt es dafür auch Obergrenzen? Wenn man also beispielsweise mit Aktien oder Fonds 5000€ im laufenden Jahr Minus gemacht hätte, kann man diese dann voll steuerlich absetzen?
Wenn ich in solch einer Situation wäre, dann würde ich auf alle Fälle mit solch einer Geltendmachung, einen Steuerberater beauftragen. Denn dieses Steuerthema ist so komplex, dass man da wohl keine erschöpfende Antwort darauf geben kann, ohne nur Halbwissen zu verbreiten. Im Internet steht da zwar auch einiges dazu und vielleicht hilft dir ja diese Seite dabei, eine Information zu deinem Anliegen zu finden.
Eigentlich ist die Überschrift vollkommen irreführend. Verluste aus Aktiengeschäfte sind etwas völlig anderes als Verluste aus Anlagevermögen. Als Anlagevermögen bezeichnet man Wirtschaftsgüter, die längerfristig abgeschrieben werden. Dazu ist auch meist ein Betrieb erforderlich. Man merkt daher schon, dass diese Frage ohne jegliche Sachkenntnis gestellt wurde, da jeder die Antwort mit 2 Klicks im Internet nachlesen kann. Verlust aus Aktiengeschäften sind nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechenbar. Es wäre doch noch schöner, wenn der deutsche Staat Spekulationsgeschäfte auch noch steuerlich fördert.
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