Alternative Behandlungsmethoden von der Steuer absetzbar?
Herr A ist chronisch krank und die Schulmedizin hilft nicht so wirklich effektiv. Er hat nun die Akupunktur für sich entdeckt. Doch die Krankenkasse zahlt diese Behandlung nicht und er muss sie selber zahlen. Kann man solche alternativen Behandlungsmethoden denn von der Steuer absetzen oder geht das nicht? In welcher Höhe kann man sie absetzen? Wo kann man das in der Steuererklärung eintragen?
Nach § 33 EStG (s. Gesetze im Internet) kann man Krankheitskosten, die nicht erstattet werden, oberhalb gewisser Grenzen ( zwischen 1 und 7 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte) geltend machen. Die Höhe der Grenze hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab. Außerdem sollten sie ärztlich verordnet sein, wie man in § 64 EStDV nachlesen kann.
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