Ab wann ist eine Kündigung trotz Attest denkbar?

vom 26.03.2023, 11:26 Uhr

Eine Bekannte von mir arbeitet in einem großen und systemrelevanten Unternehmen, wo eine gewisse Freizügigkeit rundum die Arbeitszeit sowie die Krankschreibungen herrscht. So ist es in dem Unternehmen so, dass dort von Dienstag bis Donnerstag keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss, während für Freitag und Montag dies erforderlich ist.

Nun gibt es dort jedoch eine Arbeitskollegin, die regelmäßig negativ auffällt. Das bedeutet, dass sie besonders häufig an den Tagen „krank“ ist, wo kein Attest notwendig ist und dann abrupt gesund wird, wenn es Freitag/Montag ist. Gefühlt hat sie jeden Monat entsprechend ihre „Tage“, wo sie krankfeiert und mittlerweile, nachdem schon von der Geschäftsführung die erste Rüge kam, sind Attest doch auch keine Seltenheit mehr bei ihr.

So fehlte sie letztes Jahr offenbar circa 4 Monate insgesamt aufgrund von Erkrankungen zuzüglich ihren gesetzlich zustehenden Urlaub, während sie auch schon im Jahr 2023 sechs Wochen einfach nicht da war. Sie ruht sich jedoch darauf aus, dass sie mit einem ärztlichen Attest wohl nicht gekündigt werden kann, aber meiner Meinung nach gibt es doch zig Schlupflöcher in der Justiz.

Nun ist das Getuschel innerhalb der Kollegschaft schon groß genug, sodass sich viele offenbar fragen, wann sie endlich eine Abmahnung oder Kündigung bekommt. Ihre Wehwehchen werden auch nicht mehr geglaubt, weil sie privat von Arbeitskolleginnen wohl gesehen wurde, wie sie Möbel schleppen kann, obwohl sie gerade wohl vorgibt, einen Bandscheibenvorfall zu haben.

Ich frage mich daher auch, wann in einem solchen Fall ein Arbeitgeber wirklich in der Lage ist, das ärztliche Attest als „unwirksam“ zu betrachten und eine Abmahnung beziehungsweise gar eine Kündigung aussprechen kann? Ist es wirklich unmöglich mit einem Attest diese auszusprechen oder welche Schlupflöcher stehen dem Arbeitgeber in einem solchen Fall eigentlich zu?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Warum sollte der Arbeitgeber irgendwelche Schlupflöcher suchen oder gar die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arztes anzweifeln? Wer regelmäßig arbeitsunfähig erkrankt, wird für ein Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Wenn regelmäßig 15 bis 20 Prozent der jährlichen Arbeitszeit wegen Krankheit nicht leistet, kann offensichtlich seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen. Und auch Arbeitsgerichte sehen dann keine gute Prognose. Das gilt auch bei Kurzkrankschreibungen, ohne andauernde Grunderkrankung.

» cooper75 » Beiträge: 13332 » Talkpoints: 499,09 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Mich würde es auch wundern, wenn man als Arbeitgeber da nun nach Schlupflöchern suchen wollte. Man kann jeden Mitarbeiter kündigen, auch wenn dieser krank geschrieben ist. Sicherlich gibt es da auch Unterschiede wie einfach man jemanden loswerden kann, aber unmöglich ist es nicht.

Und selbst wenn sie für die Tage ein Attest vorlegt, wo die Kollegen halt keines benötigen, schützt es die Dame nicht vor einer Kündigung. Immerhin werden die Kollegen durch ihr Fehlen mehr belastet, was eben auf die Dauer nicht tragbar ist. Also sicher sollte sie sich dabei nicht fühlen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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