Bezahlung beim Gebrauchtwagenkauf

vom 28.11.2008, 00:11 Uhr

Wenn man einen Gebrauchtwagen nicht beim Händler sondern bei einem privaten Verkäufer kauft sollte man in keinem Fall eine Vorleistung erbringen. Entweder man zahlt direkt den vollen Kaufpreis und erhält im Gegenzug das Auto sowie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder man vereinbart einen Termin.

Beim Kauf sollte man auch zwingend darauf achten ob die Namensangaben im Fahrzeugbrief mit dem Verkäufer übereinstimmen. Ist der Verkäufer nicht die gleiche Person wie auf dem Fahrzeugbrief angegeben sollte man sich auf alle Fälle eine Vollmacht einholen lassen.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe gerade ein gebrauchtes Auto gekauft. Dabei haben wir eine kleine Anzahlung gemacht und dann den Rest bei Abholung des Auto bezahlt. Allerdings stand auch ein anderer Name in Fahrzeugschein und Brief, da der Mann, das Auto für seinen Schwager verkauft hat. Das hatte auch alles seine Richtigkeit und ich habe einen Kaufvertrag bekommen und unterschieben. Dort hat der Verkäufer seine Adresse und Handynummer eingetragen. ich weiß, dass die Adresse stimmt, da dort auch seine Frau mit den Kindern wohnt.

Aber du hast sicher recht, dass man nicht vorsichtig genug sein kann. man sollte auch nicht gleich überschwänglich zeigen, wenn einem das Auto gefällt. Denn dann mein der Verkäufer, dass er das Auto vielleicht noch teurer verkaufen kann. Außerdem ist es immer gut, wenn man jemanden mit nimmt, der sich mit Autos auskennt. Ich habe meinen Vater mitgenommen, der Kfz- Meister ist. Er konnte dann genau sagen, was an dem Auto alles gemacht werden muss und ob er mir eher abrät.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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