Frage zu Aktien und Spekulationssteuer

vom 19.11.2008, 23:18 Uhr

Ich habe mal eine (oder zwei oder doch mehr) - denke ich - recht einfache Frage(n) für die Profis. Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass bei Aktien das FIFO-Prinzip (First in, first out) gilt. Dass also Aktien, die zuerst GEkauft werden, beim Verkauf auch wieder die Aktien sind, die zuerst VERkauft werden. Ich rede dabei nun erst einmal von gleichen Aktien und vom gleichen Depot. Stimmt das und stimmt somit folgendes Rechenbeispiel?

1. Kauf von 100 Aktien der AG A für 100 Euro. Kosten somit: 10000 Euro.

Aktienkurs sinkt nun auf 50 EUR/Aktie.

2. Kauf von weiteren 100 Aktien der AG A für 50 Euro. Kosten somit: 5000 Euro.

Aktienkurs steigt auf 75 EUR/Aktie. Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen.

3. Verkauf von 100 Aktien der AG A für 75 Euro, insgesamt also 7500.

Unabhängig davon sei angenommen, ich verkaufe die restlichen 100 Aktien mindestens ein Jahr später zu einem Kurs von 300 EUR/Aktie.

Insgesamt hätte ich also einen Gewinn:
Kauf: 10000 + 5000 = 15000 EUR
Verkauf: 7500 + 30000 EUR = 37500 EUR

Gewinn: 22500 EUR

Ist es aber korrekt, dass steuertechnisch der erste Verkauf in der Steuer-Erklärung für 2008 sogar mit 2500 EUR Verlust angerechnet werden kann?

Die zweite Frage wäre dann:

Mit welchen Positionen könnte ich das in der Steuererklärung 2008 verrechnen? Nur mit Aktiengewinnen oder auch mit Zinsen auf Kapital-Einnahmen? Ich weiß, dass ab 2009 definitiv nur eine Verrechnung mit gleichartigen Ein/Ausgaben erfolgen kann, aber für 2008 bin ich recht verunsichert. Und da ich gerade den Anfang meines Textes nochmals editiert habe und mehr als zwei Fragen ankündigte, hier die dritte, die etwas unabhängig davon ist: Gibt es einen "Freibetrag" auf Spekulationsgewinne?

» ko » Beiträge: 131 » Talkpoints: -0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mag mir denn keiner antworten?

Auf die dritte Frage, meine ich nun recht sicher zu sein, dass es 2008 noch einen Freibetrag auf Spekulationsgewinne in Höhe von 512 EUR gibt, 2009 fällt das Ganze wohl mit dem Freibetrag für Zinsen zusammen, womit es dann also keinen reinen Freibetrag auf Aktiengewinne mehr gibt.

Zu den 512 EUR aber gleich noch einen Folgefrage: Kann ich die Gebühren aller Aktienkäufe und Aktienverkäufe von den Spekulationsgewinnen voll abziehen und muss somit keine Steuern zahlen, wenn ich in Summe unter 512 EUR bleibe?

Rechenbeispiel bei 10 EUR Gebühr/Transaktion im Jahr 2008:
Kauf Aktie A: 1000 EUR und 10 EUR Gebühren
Verkauf Aktie A: 1612 EUR und 10 EUR Gebühren
Kauf Aktien B-I: 8*10 EUR = 80 EUR
Gewinn aus A: 612 EUR
Gebühren insgesamt: 100 EUR

Fallen im Jahr 2008 nun Steuern auf den Aktiengewinn an oder nicht?

» ko » Beiträge: 131 » Talkpoints: -0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge


ko hat geschrieben:Auf die dritte Frage, meine ich nun recht sicher zu sein, dass es 2008 noch einen Freibetrag auf Spekulationsgewinne in Höhe von 512 EUR gibt, 2009 fällt das Ganze wohl mit dem Freibetrag für Zinsen zusammen, womit es dann also keinen reinen Freibetrag auf Aktiengewinne mehr gibt.

Es gibt nur den Sparerfreibetrag, der derzeit 750 Euro beträgt und für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt, also auch für deine Konten, Sparbücher, Festgelder usw. Dieser muss dann immer für das jeweilige Konto oder Depot gestellt werden und nur in diesem Rahmen bleibt es steuerfrei. Einen reinen Freibetrag für Aktiengewinne gibt es soweit ich weiß eh nicht, nur die Regelung mit der Spekulationsfrist.

Zu deiner Frage mit der Verlustanrechnung bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Ich bin aber der Meinung, dass es schon als Verlust angerechnet werden kann, du damit aber nur steuerliche Belastungen für andere Kapitalerträge ausgleichen kannst, also andere Aktiengewinne, Zinsen und ähnliches und nicht pauschal deine Steuerlast drücken kannst. Da bin ich mir aber wie gesagt nicht wirklich sicher.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich wollte zwar mit meinen Fragen nicht unbedingt beim Finanzamt selbst vorstellig werden, aber nachdem es hier nicht so sehr viel Feedback gab, habe ich mich vorgestern dazu durchgerungen, doch einmal direkt anzufragen.

Ergebnis: Es gibt 2008 eine Freigrenze in Höhe von 512 EUR. Auch die Kauf- und Verkaufgebühren sollen sich wohl darauf anrechnen lassen. Ob die Gebühren aller Käufe und Verkäufe mit dem Spekualtionsgewinn einer einzigen Transaktion zu verrechnen seien, da wurde man dann noch etwas unverbindlicher. Das läge wohl im Gestaltungsspielraum und da solle und dürfe man keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Im von mir beschriebenen Rahmen (10 EUR/Transaktion und 10-20 Transaktionen) würde wohl keiner nachfragen, was mir aber natürlich nicht weiterhilft, wenn ich letztendlich dann doch so nicht unter die 512 EUR Freigrenze komme und das Ganze dann mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

Die Gewinn/Verlust-Rechnung kommt auch so wie in meinem Beispiel hin. Zusätzlich habe ich erfahren, dass ich die Verluste sogar mit ins Jahr 2009 übernehmen könne.

Mit Zinseinnahmen seien aber Verluste auch schon 2008 nicht mehr gegenzurechnen, sondern lediglich mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften.

Wenn aber jemand weitere oder andere Erfahrungen dazu hat, bitte immer noch her damit. Wie gesagt, letztendlich bringt mir die Auskunft des Finanzamts genauso viel oder wenig, wie das, was jemand hier schreibt. Ich kann mich auf beides nicht berufen, sollte es nachher anders kommen. ;)

» ko » Beiträge: 131 » Talkpoints: -0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist richtig das die Regelung first in/first out bei Aktienkauf/verkauf gilt. Um auf das Beispiel einzugehen.
Kauf der AG zu 100 EUR - Verkauf der AG zu 50 EUR = Verlust von 25 EUR pro Aktie macht einen Verlust bei 100 Stück von 2500 EUR. Dieser Verlust wird von dem Bankinstitut bescheinigt für 2008. Wenn in dem selben Jahr noch Spekulationsgewinne angefallen sind kann man diese mit den Verlusten verrechnen.

Aber nur mit Spekulationsgewinnen. Es gibt einen auch einen Freibetrag bei Aktiengewinnen von 511,99 EUR. Wenn die Gewinne in diesem Bereich liegen brauch man sie nicht bei der Steuer angeben wenn die Gewinne allerdings darüber hinaus gehen muß der komplette Betrag versteuert werden.

Der Gewinn der aus dem 2. Verkauf resultiert ist, wenn der Verkauf ein Jahr später erfolgt, Steuerfrei. Die Verluste können komplett in 2008 geltend gemacht werden.

» Sunny0810 » Beiträge: 62 » Talkpoints: 0,77 »


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