Freistellung von der Arbeit bei Fortbildung?

vom 05.09.2008, 07:30 Uhr

Ich bin seit 10 Jahren in einem Unternehmen tätig und möchte mich nun Fortbilden. Zum einen würde mir die Fortbildung auch in der Firma weiter helfen und zum anderen denke ich, dass es mich auch persönlich weiter bringen würde.

Nun habe ich mit meinem Chef gesprochen wie man das mit der Fortbildung regeln könnte. Finanziell werde ich sie selbst zahlen, doch zeitlich gesehen muss ich 8 Wochen aufbringen, die ich eben nicht mit Urlaub abdecken kann. Nun meinte mein Chef er könnte mich 8 Wochen von der Arbeit freistellen und mein Gehalt würde normal weiterlaufen.

Stimmt das wirklich so oder muss ich so etwas vertraglich von ihm absichern lassen? Er meinte es wäre gängig und er hätte es schon mit einem anderen Mitarbeiter früher so gehandhabt, da er ja schließlich auch etwas von meiner Fortbildung hat.

» Hundekeks » Beiträge: 229 » Talkpoints: -0,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn dich der Arbeitgeber für diese Fortbildungsmaßnahme unter Fortzahlung der Bezüge freistellen will, so ist das doch schon mal positiv und da muss man ja nun nicht gleich schlimme Hintergedanken befürchten. Dass so eine Weiterbildung mit dem Arbeitgeber vertraglich "abgesichert" wird, das kenne ich nicht so, aber was ich nicht einsehen würde ist, dass ich die Weiterbildungskosten alleine tragen soll. Da würde ich schon zusehen, dass der Arbeitgeber zumindest anteilig an diesen Kosten beteiligt wird.

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das kommt ganz auf den Arbeitsvertrag darauf an. Bei mir zum Beispiel ist es so, dass die Fortbildungen vorausgesetzt und dementsprechend schon beim Gehalt berücksichtigt wurden. Deshalb muss ich diese in meiner Freizeit machen und nur in bestimmten Ausnahmefällen, wenn es wirklich nur in der Arbeitszeit möglich ist und vom Arbeitgeber bewilligt wird, darf ich eine Fortbildung während der Arbeitszeit besuchen.

Das Angebot des Arbeitgebers ist wirklich sehr großzügig. Da ich im Laufe meiner Karriere aber schon sehr oft eingefahren bin und sich dann diverse Personalchefs und andere Vorgesetzte auf einmal nicht mehr daran erinnern konnten, was sie mir versprochen haben, würde ich trotzdem eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass der Arbeitgeber dich für die acht Wochen freistellt. Dann bist du einfach auf der sicheren Seite, falls es doch Probleme mit dem Lohn oder mit der Einholung der Stunden geben sollte.

Es ist wirklich von Firma zu Firma verschieden, so glaube ich. Manche unterstützen Fortbildungen gerne und nehmen es auch in Kauf, für die Zeit der Fortbildung weniger Mitarbeiter zu haben und trotzdem voll weiter zu zahlen. Bei anderen Firmen beißt man sich die Zähne aus und muss die Stunden der Fortbildungen mühsam einholen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich erlebe aktuell einen Fall selbst mit. Es geht um eine Freundin, die aber in einer anderen Firma arbeitet als ich. Sie interessiert sich aktuell für eine Fortbildung und hat sich auch für diese angemeldet. Diese Fortbildung würde einen Tag in der Arbeitswoche in Anspruch nehmen, da sie dafür Seminare und Veranstaltungen besuchen muss und diese nur zu ihren regulären Arbeitszeiten angeboten werden. Die Fortbildung würde 18 Monate umfassen und sie beruflich auch weiter bringen. Der Arbeitgeber würde die Fortbildung sogar voll und ganz finanzieren.

Sollte sie die Zusage für die Fortbildung bekommen (die Plätze sind leider begrenzt und das Auswahlverfahren unbekannt) dann würde sie tatsächlich für diesen Tag in der Woche freigestellt werden und trotzdem voll und ganz bezahlt werden. Das ist schon praktisch. Ich könnte mir schon vorstellen, dass das nicht nur vom Arbeitsvertrag abhängig ist, sondern auch davon, wie stark der Arbeitgeber selbst durch den Abschluss der Fortbildung profitieren würde.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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