vom 14.12.2006
Talkteria: Abfindung nach Kündigung?
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Abfindung nach Kündigung?

Forum: Beruf & Bildung

    
Hallo

ich wollte fragen wie das ist mit der Abfindung, die man bei eienr Kündigung bekommt: Wie hoch ist die Abfindung nach der Kündigung? Für welche Berufe gibt es überhaupt Abfindungen? Wie lange muss man arbeiten, um überhaupt eine Abfindung zu bekommen? Bekomme ich auch eine Abfindung wenn ich selbst kündige?

Schon mal vielen Dank
  
vonZitzebitz :: vonZitzebitz :: Beiträge 419:: -0.02 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo


zunächst mal ist eine Abfindung für den Arbeitgeber keine Pflicht. Sie wird deswegen oft gezahlt, in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag, damit der Arbeitgeber Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht umgehen kann.

Wie hoch die Abfindung ist liegt an deinem verhandlungsgeschick. Übliche Richtlinien sind zum Beispiel zwischen 1/4 und 1/2 Bruttomonatslohn für jedes Jahr der Beschäftigung.

Wenn du selbst kündigst, bekommst du auf keinen Fall eine Abfindung.

Gruß

Cala
  
Cala :: Cala :: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
In meinen alten Unternehmen wurde es folgendermaßen gehandhabt: Alle Dienstjahre, welche nach dem 25. Lebensjahr geleistet wurden, werden mit einem halben Monatslohn vergütet. Das bedeutet Dienstjahre x 1/2 Monatslohn = Abfindungssumme

Die 1. Vorraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 3 Jahre bei dem Unternehmen gearbeitet hat. Zweitens sollte man ordnungsgemäß entlassen worden sein. In der Regel findet der Arbeitgeber einen Grund die Person nicht ordnungsgemäß zu entlassen. Zumindest versucht er es.

Falls es dazu kommt, sollte der Gekündigte innerhalb von 3 Wochen bei dem Arbeitsgericht ein Verfahren einleiten. Dieses Verfahren kann sehr lange dauern. In unserem Unternehmen wurde immer ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Summe fiel etwas geringer aus als errechnet.
  
:: moosmutzelfisch :: Beiträge 57:: 0.25 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Eigentlich bringt es nichts jemanden zu fragen wie es in seinem Betrieb gehandhabt wird. Denn das ist in jeder Branche, zuweilen sogar von Betrieb zu Betrieb, vollkommen anders. Das hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
Im Baugewerbe ist es so, dass man 3 Jahre im Betrieb sein muss um überhaupt Abfindungsberechtigt zu sein. Dann muss man natürlich gekündigt werden, das ist aber überall so. Wenn du selbst kündigst, bekommst du gar nichts.

Die Abfindung bildet sich aus Monatslohn und Dienstjahren. Im Baugewerbe "Nettomonatslohn x Dienstjahre = Abfindung" Warst du also bei 3000 Euro Monatslohn 3 Jahre bei der Firma, stehen dir 9000 Euro zu. Frag doch einfach mal bei deiner Gewerkschaft oder der IHK nach, wie sich das in deinem Gewerbe mit der Abfindung verhält. Wenn du das gemacht hast, dann melde dich doch mal kurz hier, würde mich interessieren.
  
Brainsucker86 :: Brainsucker86 :: Beiträge 206:: 7.37 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bevor ich meinen Aufhebungsvertrag gestellt habe, habe ich mich mit unserem Betriebsrat beraten. Der wusste direkt, was los ist und hat dann auch erklärt, wie das mit der Abfindung funktioniert.

Man wird ja dann freigestellt, jedenfalls waren es bei mir die letzten drei Monate, damit ich genug Zeit hatte, einen neuen Job zu finden. Mein Gehalt wurde normal weiterbezahlt, alle Ansprüche auf Weihnachtsgeld blieben erhalten, auch wenn ich nicht bis April mehr da gearbeitet hatte. Hätte ich einen Job innerhalb der drei Monate gefunden, hätte ich das restliche Gehalt auf einmal ausgezahlt bekommen! Andere Unternehmen, das, wo ich danach war, hatte es im Vertrag komplett anders. Neuer Job = gar kein Geld mehr! So kann man überlegen, ob man lieber schnell was neues findet, oder faul liegen bleibt.

Abfindung war dann pro Jahr ein 1/2 Monatsgehalt. Mir wurde ein halbes Jahr mehr angerechnet, wohl aus gutem Grund, aber das ist was anderes.

Es kommt aber auch drauf an, aus welchem Grund man eine Abfindung haben möchte. Wenn ich überlege, hätte ich auch nen Anwalt hinzuziehen können, hätte ich wohl einiges mehr bekommen. Daher kann man auch, falls man gut versichert ist, oder in einer Gewerkschaft Mitglied ist, mal einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und diesen fragen!
  
DocMichi :: DocMichi :: Beiträge 384:: 0.18 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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