Bausparvertrag auflösen

vom 04.02.2008, 13:02 Uhr

Ich hab mal eine Frage zu meinem Bausparvertrag. Ich hab den damals eröffnet auf Raten meiner Bank, wusste aber selbst nie so genau was das sollte. In meinem Vertrag steht irgendwie drin, dass ich das Geld ab einem Betrag von 50 % auszahlen lassen kann, also ab einem Betrag von 25.000 Euro. Das ist mir aber derzeit und in naher Zukunft sowieso nicht möglich, weil ich nämlich studiere und er eh gerade still gelegt ist. Ich hab da bisher sowieso nur 800 Euro eingezahlt und zu mir meinte bisher jeder, es wäre viel sinnvoller, das Geld einfach auf ein Tagesgeldkonto zu legen und dass man einen Busparvertrag ja heutzutage ja auch nicht mehr hat.

Jetzt ist es so dass ich mich frage, ob ich den einfach kündigen kann und wie und in welcher Form ich über das Geld dann verfüge. Vielleicht weiss das ja jemand von euch.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Mein Freund hatte mal ein ähnliches Problem gehabt. Er ist dann zu seiner Bank hin und gegen einen Abzug vom Ersparten konnte er sich den Bausparvertrag auszahlen lassen. Wie hoch der Abschlag war, weiss ich leider nicht mehr. Am besten lässt Du Dich bei Deiner Bank dazu beraten.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Selbstverständlich kannst du deinen Bausparvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Allerdings kann es sein, dass zu ihn erst zu einem bestimmten Stichtag ausgezahlt bekommst. Bei meiner Bausparkasse war es z.B. immer zum Ende eines Quartals. Aber dies müßte in den Bedingungen deines Bausparvertrages drin stehen.

Desweiteren bekommst du die gezahlte Abschlußgebühr nicht erstattet bei vorzeitiger Auflösung. Solltest du Prämien wie Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie beantragt haben und die Mindestlaufzeit von 7 Jahren noch nicht erreicht haben, fallen diese Prämien ebenfalls weg.

Dass sich ein Bausparvertrag heutzutage nicht mehr lohnt würde ich so nicht sagen. Zum einen gibt es Verträge mit höheren Zinsen und die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf maximal 516 € bei Ledigen bzw. 1.024 € bei Verheirateten wenn man in den Einkommensgrenzen. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 25.600 € und bei Verheirateten 51.200 € nicht übersteigen.

» mausebaerin » Beiträge: 179 » Talkpoints: 0,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, du kannst die Bausparvertrag kündigen, mit Abzügen vom zusätzliche Geld, die du durch Zinsen etc bekommen hast.

Ich verstehe jedoch nicht, wie man ein Vertrag abschließen kann und genau zu wissen, was der Beinhaltet oder was man mit dem erworbenen Vertrage genau für Verpflichtungen etc hat.

Ein Bausparvertrag hat sich nur gelohnt, wenn man Ihn bis zum Ende 2006 abgeschlossen hat, sodass man jedes Jahr noch seine Wohnungsbauprämie, die bei ca 10% liegt beantragen kann! Diese ca 10% Wohnungsbauprämie, gab es bis einen Betrag von 512€ jährlicher Einzahlung. Es hat sich daher gelohnt, oder lohnt sich immer noch falls man so ein Vertag hat, einfach jedes Jahr 512€ einzuzahlen und dann am Ende des Jahres, die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Und auf einem Festgeld Konto bekommst du nicht mal eben 10% Zinsen oder Prämie ;)

Grüsse Matze

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» atze » Beiträge: 157 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge



atze hat geschrieben:Ich verstehe jedoch nicht, wie man ein Vertrag abschließen kann und genau zu wissen, was der Beinhaltet oder was man mit dem erworbenen Vertrage genau für Verpflichtungen etc hat.

Den Bausparvertrag habe ich damals mit 14 Jahren abgeschlossen, d.h. dass den eigentlich meine Eltern für mich abgeschlossen haben und damals interessierte ich mich eigentlich nicht so für das, was da drin steht und ich habe dem geglaubt, was mein Bankberater mir damals so erzählt hat. Ich kenne niemanden, der einen Bausparvertrag im Erwachsenenalter abgeschlossen hat, weil das im Nachhinein einfach sinnlos war.

Ich habe den Bausparvertrag übrigens kündigen wollen und mir wurde dann ein Gespräch mit meinem Bauspar-Berater der Schwäbisch Hall aufgedreht, das ich wahrnehmen musste. In diesem Gespräch hat der Typ zu mir gesagt, dass der Vertrag und das Guthaben nur dann an mich ausgezahlt werden, wenn ich entsprechende Nachweise liefern kann, die zeigen, wofür ich das Geld gebraucht habe. Das bedeutet, dass das Geld nicht einfach so ausgezahlt wird, sondern nachgewiesen werden muss, dass es auch wirklich zum 'Bausparen' verwendet wurde. Sich damit neu einzukleiden oder sich ein Pferd davon zu kaufen, wäre unzuverlässig. Weil ich aber so oder so nur ein Guthaben von rund 1000 Euro habe, werde ich das sicherlich nicht in eine Wohnung investieren oder sonst etwas, sondern ich möchte das Geld nur auf mein Tagesgeldkonto legen damit ich flexibler bin und mehr davon habe.

Trotzdem habe ich keine Ahnung, ob das überhaupt stimmt, was der mir erzählt hat, denn davon war bei Abschluss keine Rede und ich habe auch meinen Vater nochmal gefragt, der damals dabei sein musste bei Abschluss und der hatte genauso wie ich in Erinnerung, dass es keinerlei Rolle spielt, wofür man das Geld später nutzt.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das habt ihr den Vertrag damals sicherlich mit irgendwelchen Sonderkonditionen abgeschlossen. Aber darüber müssen doch Unterlagen vorhanden sein, das man nochmal nachlesen kann, was der Tarif damals für Bedinungen hatte.

Denn ein normaler Bausparvertrag, wo man sich einfach nur einen preisgünstigen Immobilienkredit in der Zukunft sichern will, kann jeder Zeit ohne Grund gekündigt werden. Habe ich dieses Jahr mit meinem Vertrag auch gemacht und hatte ein paar Euro Abschlag, aber das Geld war nach zwei Wochen auf meinem Konto.

Allerdings hatte ich auch schonmal einen Vertrag, der einen Kredit ausgeschlossen hat. Dafür bekam ich damals aber auch recht hohe Zinsen. Das war allerdings zu Zeiten, wo es noch kein Tagesgeld gab und somit war das ein tolles Angebot.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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