Vermieter berichtigt nachträglich Betriebskostenabrechnung
Wer meint dass er mit seiner Mietnebenkostenabrechnung auf sicheren Füßen steht sollte sich nicht zu früh freuen - denn ein Vermieter hat das Recht eine Betriebskostenabrechnung im Nachhinein abzuändern solang die vorangegangene formal korrekt war und die Änderung fristgerecht zugestellt wird.
Dies bestätigte nun das LG Berlin in einem kürzlich gefällten Urteil (Az 67 S 6/07). Das gilt auch dann wenn der Vermieter erst nach der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist die Abrechnung erstellt.
Bei mir ist auch schon einmal nachträglich die Warmwasserabrechnung korrigiert worden. Das war ein bisschen ärgerlich, weil irgendein Zähler für den Nachbarn gezählt hat, obwohl wir das Wasser verbraucht haben. Genau verstanden habe ich es nicht, aber es war wohl so in Ordnung. Unser Haus ist sehr alt und verwinkelt, da blickt überhaupt keiner richtig durch. Es war nicht viel und der Nachbar konnte nichts dafür. Ihm war das sogar peinlich. Aber Fehler können immer passieren und ich finde es richtig, das man das korrigiert. Aber bestimmt gibt es da auch eine Verjährungsfrist.
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