Urlaub mit landestypischem Essen und nun keines da
Herr A. hat einen Urlaub in der Türkei gebucht. Im Katalog wurde landestypisches Essen versprochen. Darauf hat sich Herr A. besonders gefreut. Am ersten Tag gab es Käsespätzle und Herr A. hatte sich schon gewundert. Im Verlauf des Urlaubs hat Herr A. kein typisches türkisches Essen gesehen, aber es gab Schweinehaxe mit Sauerkraut, Sauerbraten und ähnliche, eher typisch deutsche Mahlzeiten. Was kann Herr A. nun unternehmen? Für das Essen hätte er auch daheim bleiben können.
Er sollte sich zeitnah an den Reiseleiter wenden und seine Beschwerde vorbringen. Zeitnah heißt nicht, dass er es erst nach dem Urlaub melden kann, dann ist es zu spät. Bei zeitnaher Meldung ist ja eine Änderung des Zustands, zum Beispiel durch Gutscheine für ein landestypisches Restaurant noch möglich. Unter Umständen kann A. eine Reisepreisminderung geltend machen, aber eben nur bei sofortiger Meldung des Reisemangels.
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