Stellt eine Anzahlung einen verbindlichen Kaufvertrag dar?
A wollte sich einen neuen Fernseher kaufen und ist in ein kleineres Geschäft vor Ort gegangen. Sie hat sich einen Fernseher angesehen und wollte ihn auch haben. Sie hat 50 Euro Anzahlung gemacht, weil sie gerade nicht so viel Geld dabei hatte und auch nicht mit Karte zahlen wollte. Sie bekam eine Quittung und sagte, dass sie morgen kommt um den Fernseher dann abzuholen und den Rest zu zahlen.
Schriftlich über den Kauf des Fernsehers hat sie nur die Quittung über die 50 Euro, wo auch nur drauf steht "Anzahlung für Fernseher xy". Nun hat A den Fernseher um einiges billiger gesehen und würde ihn am liebsten doch nicht dort kaufen. Hat A einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen? Muss sie den Fernseher jetzt nehmen oder kann sie die 50 Euro zurück verlangen und den Fernseher stehen lassen?
A hat den Fernseher verbindlich gekauft. Sie hat kundgetan, genau dieses Gerät haben zu wollen und auch bereits eine Anzahlung geleistet, zudem hat sie erklärt, sie wolle ihn am nächsten Tag abholen und ganz zu bezahlen. Das Alles ist mehr als eindeutig -rechtlich gesehen. Eine andere Sache ist es allerdings, ob die Verkäuferin sich nicht noch auf eine Rückabwicklung oder einen Preisnachlass einlässt, wenn man erklärt, das Gerät woanders preiswerter gesehen zu haben oder nicht mehr zu benötigen. Wenn sie das macht, wäre das toll, einen rechtlichen Anspruch hat man jedoch nicht darauf. Schließlich wusste A von der Höhe des Preises und ist darauf eingegangen, am Vertrag oder seiner Rechtmäßigkeit hat sich nichts verändert, nur, weil A das Gerät woanders zu anderen Konditionen gesehen hat. Ich denke, es kommt darauf an, wie man verhandelt.
A. hat den Fernseher verbindlich gekauft, weil beide Seiten ihren Willen gezeigt haben, das Gerät zu kaufen, bzw. zu verkaufen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das Geschäft darauf besteht, dass der Vertrag eingelöst wird. Im Normalfall sind Geschäfte kulant. Sie haben ja nichts davon, Streit anzufangen, außer einer Rufschädigung ihres Ladens, wenn das publik wird.
Natürlich ist A. hier einen Vertrag eingegangen. Beide Seiten haben ihre Zustimmung zum Geschäft gegeben und A. hat ja auch schon eine Anzahlung gemacht. A. hat sich ja darauf eingelassen und hätte sich ja auch vorher informieren können. Einen rechtlichen Anspruch hat A. demnach nicht, kann aber auf das Verkaufspersonal und auf den Chef hoffen.
Man kann ja versuchen den Fernseher billiger zu bekommen, wenn man zum Beispiel gleich Bar zahlt, dann kann der Verkäufer ein Skonto geben, muss er aber nicht. A. kann also nur hoffen ein Recht hat sie nicht darauf, den Fernseher billiger als abgemacht zu bekommen.
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