Eidestattliche Versicherung aus Schufa bekommen
A musste vor drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgeben, welche auch in der Schufa steht. A hat seine finanziellen Belange schon damals mit Hilfe von Verwandten regeln können und lebt heute schuldenfrei. Was muss A nun unternehmen, um diesen Eintrag aus der Schufa löschen zu lassen?
Nach drei Jahren wird die eidesstattliche Versicherung sowieso gelöscht, länger ist diese nämlich nicht gültig. Vor Ablauf der drei Jahre, muss man dem Amtsgericht nachweisen, dass man die Forderung, die zur eidesstattlichen Versicherung geführt hat, beglichen hat. Dort wird dann die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis vorgenommen. Von dort erfolgt dann automatisch eine Meldung an die Schufa und der Eintrag wird dort gelöscht.
Mir war bisher nicht bekannt, dass Einträge automatisch gelöscht werden. Auch in diversen Fernsehsendungen bekommt man immer wieder mit, dass die Leute sich selbst darum kümmern müssen, dass Einträge gelöscht werden, wenn alles erledigt ist.
Aber was hat in dem Fall das Amtsgericht zu tun? Von dort war A damals nicht kontaktiert worden. Die Forderungen waren damals von der Justizkasse eines anderen Amtsbezirks gestellt worden, welche A irgendwie verschludert hatte zu bezahlen. Danach kam dann der Gerichtsvollzieher und hat dann mit A diese eidesstattliche Versicherung gemacht.
Ja in Fernsehsendungen haben die Leute auch nette Freunde, die einem mal eben tausende von Euros schenken, der Schuldenberater kommt zu einem nach Hause und spielt nebenbei noch Arbeitsberater, Bewerbungshelfer, Paarberater und Alltagsbegleiter und reist extra hunderte Kilometer. Die Realität schaut anders aus.
In der Regel kommen die Gerichtsvollzieher im Auftrag des Amtsgerichtes. Und dort ist auch das Schuldnerverzeichnis. Vom Amtsgericht kommen auch die Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Eigene Gerichtsvollzieher hat das Hauptzollamt, wobei ich denke das auch dort abgegebene eidesstattliche Versicherungen im gleichen Verzeichnis landen. Gültig sind alle immer nur für für drei Jahren. Danach müssten sie vom Gläubiger neu beantragt werden.
Dass Gläubiger nach erledigter Forderung nicht noch die Arbeit für den Schuldner übernehmen finde ich einleuchtend. Deshalb muss man sich in der Regel selbst daran kümmern, wenn man vor Ablauf der drei Jahre die eidesstattliche Versicherung löschen lassen möchte. Auch die Schufa läuft einem diesbezüglich nicht hinterher.
Der Schuldner mus erst einmal alles abgezahlt haben,sprich sämtliche erhaltene Titel vom Gläubiger als erledigt besitzen. Ansonsten wird selbst die Schufa nicht tätig werden. Warum auch? Nur mit dem oder der erledigten Titeln wird ja keine neue eidesstattliche Versicherung mehr zu der Sache betrieben. Wenn keine Titel vorhanden sind hat es oder besser gesagt gibt es ja gar keine eidesstattliche Versicherung. Jeder Schuldner hat nach Begleichung der Schuld ein Recht auf den Erhalt der einzelnen Titel.
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