Wann ist man unterversichert?
Heute habe ich einen Bericht gelesen, der besagte, dass es Versicherer gibt, die einen Schaden trotz jahrelanger und regelmäßiger Beitragszahlungen nicht begleichen wollen. Als Begründung wird häufig gesagt, es bestünde eine Unterversicherung.
Wie kann man eine Unterversicherung ausschließen? Was genau bedeutet überhaupt diese Unterversicherung? Ist die Begründung überhaupt rechtens oder sollte man unbedingt Einspruch einlegen? In welchen Bereichen kann man unterversichert sein?
Ich könnte mir vorstellen das zum Beispiel bei verschiedenen medizinischen Versicherungen man durchaus unterversichert sein kann. Im Normallfall kann man ja selbst entscheiden welche Leistungen und in welchen Umfang die Versicherung beinhalten soll. Wenns dann zu einem Versicherungsfall kommt, kann es durchaus sein das man nur einen bestimmten Satz oder Prozentsatz bekommt und den Rest dann selbst tragen muss. Wenn man sich allerdings höher absichert, dann kostet dies auch mehr und dann versuchen die meisten zu vermeiden.
Unter versichert kann man in vielen Bereichen sein. Die förmlichste Versicherung, bei der man unter versichert ist, ist die Hausratversicherung. Dort spricht man von einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem Wert des eigentlichen Hausrats liegt. Dann bekommt man einen Schaden nur zum Teil ersetzt, da dort die Versicherungssumme als Wert für die Entschädigung genommen wird. Unterversicherung kann man im Vorne Hinein ausschließen, denn jeder vernünftige Berater wird den Kunden fragen, ob er auf Unterversicherung verzichten möchte. Dann wird mit einem Pauschalbetrag von 650 € pro Quadratmeter gerechnet, woraus sich dann die Versicherungssumme ergibt.
Hauptsächlich bezieht sich eine Unterversicherung auf Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Wie bereits geschrieben, ist bei einer Unterversicherung der Schaden höher als die Versicherungsleistung. Im Falle einer Unterversicherung ist es jedoch nicht so, dass die Versicherung die Leistungen ablehnt, sondern lediglich nicht komplett übernimmt. Vermeiden kann man dies durch entsprechende Unterversicherungsverzichtserklärungen, die einige Versicherer anbieten.
Eine Ablehnung der Versicherung kenne ich eher von anderen Fällen, wenn zum Beispiel bestimmte Leistungen nicht mit versichert wurden. Bei vielen Versicherungen, die den Todesfall absichern, werden zum Beispiel bei Suizid keine Zahlungen geleistet. Dort wo es um Absicherung bei Krankheiten geht, gibt es häufig auch Ausschlussklauseln und es werden zum Beisiel Vorerkrankungen nicht mit abgesichert.
Oder Versicherungen beziehen sich nur auf bestimmte Aktivitäten, Länder, begrenzte Zeiträume oder ähnliches. Sportunfallversicherungen, die nur zahlen, wenn man den Sport so ausübt, wie die Versicherung es wünscht und bei denen es gewisse Grenzen gibt, was abgesichert ist. Reiseversicherungen, die nur für bestimmte Ländern gelten oder einen begrenzten Reisezeitraum. Im "Kleingedruckten" der Versicherungen findet man vieles. Wenn man sich auf die Bedingungen eingelassen hat, kann man natürlich trotzdem danach klagen, aber bessere Chancen hat man, wenn man sich im Vorfeld informiert, wann welche Versicherung welche Schäden begleicht.
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