Wer bezahlt den Notar?
A, B und C sind Eigentümer eines Grundstückes, welches nun verkauft werden soll. A zeichnet sich dafür verantwortlich und B und C haben damit kein Problem, dass dieses Grundstück verkauft wird. Der Erlös wird nicht sonderlich groß sein und somit wird A vermutlich allein das Geld behalten, was aber für B und C nicht weiter zur Debatte steht. A und B wohnen relativ nah beieinander und können somit vor Ort gemeinsam zum Notar gehen. C wohnt mehrere hundert Kilometer entfernt und wird sich wohl vor Ort einen Notar suchen müssen, da sich eine Anreise für eine Unterschrift nicht realisieren lässt.
Da C wie auch B ja nicht am Erlös beteiligt werden, stellt sich die Frage, ob es dann legitim wäre, wenn A auch die Kosten für den Notarbesuch übernehmen würde. Wie ließe sich so etwas einvernehmlich lösen, ohne dass es zu einer Streiterei zwischen A und C käme?
Wenn B und C hingehen und A dafür den Auftrag gibt, muss A an C , jedoch nicht an den Notar zahlen. Es seiden er beauftragt ihn und stellt B und C eine Vollmacht aus. Ich denke mir so müsste es gehen. Sehe allerdings auch kein Problem darin, das nicht auch A zahlen könnte, wenn A das mit dem Notar ausmacht. Allgemein muss der zahlen, der den Auftrag gibt.
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