Inhalte bei Kursen zu Erster Hilfe gesetzlich geregelt?

vom 04.05.2012, 17:59 Uhr

In Bezug auf andere Erste Hilfe-Kurse-Themen habe ich noch eine Frage, die mir gerade eingefallen ist. Hierbei frage ich mich, ob die Inhalte und vielleicht auch die Durchführung gesetzlich geregelt sind. Immerhin muss ja doch eine Art Grundwissen vermittelt werden, und da sollte dieses doch irgendwo verankert stehen, oder?

Die Art und Weise, wie die Kenntnisse vermittelt werden, bleibt vermutlich dem Träger, aber auch der Kursleitung überlassen, zumindest gehe ich davon aus. Sollte es eine gesetzliche Verankerung geben, ist es möglich, diese vielleicht nachzulesen oder hier erläutert zu bekommen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Natürlich sind die Inhalte eines Erste Hilfe Kurses gesetzlich geregelt, einen Leitfaden gibt es ebenfalls, dieser nennt sich SSD Leitfaden Erste Hilfe, und den kannst du natürlich auch als "Nichtausbilder einsehen" Hier der Link zum Leitfaden erste Hilfe. Das ist zwar nicht ganz der korrekte Leitfaden für den Ausbilder, wie er mit seinen Schülern zu lernen hat, aber das ist der Leitfaden was der Ausbilder wissen muss. Ich könnte dir natürlich meinen Ordner einscannen, aber dann sitze ich übermorgen noch hier.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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