Keine Praxisgebühr, wenn quartalübergreifende Behandlung?
karlchen66 hat geschrieben:Nicht so ganz richtig, denn man kann nämlich auch seinen Arzt anrufen, denn dann zahlt man auch nicht. Nur wenn man nämlich direkt in der Praxis auftritt und eben den Arzt auch direkt dazu sprechen will. Alle anderen Ausflüchte sind leider nur eben reiner Unsinn, denn bei einen Arztbesuch im neuen Quartal muss die Chipkarte eingelesen werden. Nur eben bei einem Telefonat muss man nicht bezahlen, wenn es die einzige Behandlung im Quartal auch bleibt.
@karlchen66: Selbst, wenn dieses Gespräch, was die Blutabnahme angeht in der Praxis stattfindet, so hat die Krankenkasse erklärt, dass man da keine 10 Euro zahlen muss. Wenn A kein Rezept bekommen hätte, hätte A diese 10 Euro beim Arzt wieder abholen können oder eben nach Quartalsende bei der Krankenkasse, wenn A nicht wieder zum Arzt musste.
Sicher findet in der Regel oder eben auch mit Ausnahme so ein Gespräch telefonisch statt. Aber in diesem Fall muss man auch, wenn man in die Praxis geht nichts zahlen. Dies zählt als quartalsübergreifende Behandlung, die nicht noch einmal mit einer Praxisgebühr belegt werden darf.
@karlchen66: Es ist doch völlig unerheblich ob die Besprechung telefonisch oder aber direkt in der Praxis stattfindet, es findet eine Besprechung statt, für die die gleichen Regeln gelten.
@Diamante: wie lustig genau dieses Beispiel habe ich von der Kassenärztlichen Vereinigung gerade als Beispiel dafür erhalten, dass der Patient eben verantwortlicher sein soll und eben nicht erst zum Ende des Quartals zum Arzt gehen soll, im Zweifelsfall eben eher etwas länger durchhalten soll.
@JotJot: Wo habe ich denn etwas von einer Besprechung mit dem Arzt geschrieben? Vielleicht kannst du ja mir die direkte Textstelle einmal zeigen? Wenn ich nämlich meinen Arzt anrufe, habe ich doch in der Regel (meistens immer) die Arzthelferin am Telefon. Wenn ich diese nun konkret nach den Werten frage, kann ich auch schon eine genaue Auskunft erhalten. Und dafür bezahle ich in der Regel nicht, denn die Arzthelferin schaut nur in der Patientenakte nach.
Muss natürlich eine medikamentöse Therapie erfolgen sieht die Sachlage natürlich völlig anders aus. Aber das ist ja hier eigentlich nicht das Thema gewesen, denn diese Sache ist ja schon rein von der geltenden Gesetzeslage mehr als eindeutig.
karlchen66 hat geschrieben:@JotJot: Wo habe ich denn etwas von einer Besprechung mit dem Arzt geschrieben? Vielleicht kannst du ja mir die direkte Textstelle einmal zeigen? Wenn ich nämlich meinen Arzt anrufe, habe ich doch in der Regel (meistens immer) die Arzthelferin am Telefon. Wenn ich diese nun konkret nach den Werten frage, kann ich auch schon eine genaue Auskunft erhalten. Und dafür bezahle ich in der Regel nicht, denn die Arzthelferin schaut nur in der Patientenakte nach.
In der Praxis wirst Du auch nicht immer vom Arzt behandelt und zahlst trotzdem beim ersten Besuch pro Quartal.
karlchen66 hat geschrieben:Wenn ich nämlich meinen Arzt anrufe, habe ich doch in der Regel (meistens immer) die Arzthelferin am Telefon. Wenn ich diese nun konkret nach den Werten frage, kann ich auch schon eine genaue Auskunft erhalten
Ich habe noch nie erlebt, dass eine Arzthelferin über die Blutwerte am Telefon Auskunft geben darf. Das darf diese nicht mal, wenn ich vorne an der Rezeption nachfrage. Über die Blutergebnisse darf nur der Arzt Auskunft geben. Denn es kann fatale Folgen haben, wenn da ein Fehler gemacht wird. Wenn ich beim Arzt anrufe wegen den Blutergebnissen, werde ich immer weiterverbunden oder der Arzt ruft mich zurück und dann muss ich auch keine Praxisgebühr entrichten und genau deswegen muss man dies auch nicht in der Praxis machen. So jedenfalls nach Auskunft der Krankenkasse.
Zur Ausgangsfrage - es wäre mir neu, dass eine Behandlung oder Untersuchungen, die zusammenhängend sind, aber stets im neuen Quartal stattfinden, von der Praxisgebühr befreit sind. Zwar habe ich diese Frage mir auch schon einmal selbst gestellt, bin aber nie konkret in diese Situation gekommen. Im Grunde würde dies doch aber bedeuten, dass eine chronisch erkrankte Person, die mehrmals im Jahr zum Arzt gehen muss, ob sie will oder nicht, weil sie ja nun ausschließlich wegen der chronischen Erkrankung zum Arzt geht, auch von der Praxisgebühr quasi befreit wäre. Dies ist aber auch definitiv nicht der Fall und damit kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man auf die Praxisgebühr verzichtet, wenn eben im letzten Quartal eine Untersuchung stattfand, die im neuen Quartal besprochen wird. Ich finde es aber höchst interessant, und werde die Information mal im Hinterkopf behalten.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-178009-10.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Suche Wellaform Haarcreme 3737mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: luwu22 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Suche Wellaform Haarcreme
- Braune Blattränder und kleine Fliegen 1909mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: TuDios · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Braune Blattränder und kleine Fliegen