Keine Praxisgebühr, wenn quartalübergreifende Behandlung?

vom 02.01.2012, 14:43 Uhr

A war in der letzten Dezemberwoche beim Arzt zum Blut abnehmen. Die Besprechung der Blutwerte sollte heute sein. A ist hingegangen und musste die 10 Euro Praxisgebühr zahlen. A hat es auch ohne murren gemacht, weil A es auch nicht anders wusste.

Nun hat A mit einer befreundeten Arzthelferin gesprochen und diese meinte, dass die Praxis die 10 Euro gar nicht hätte verlangen dürfen, weil es eine quartalsübergreifende Behandlung war. Die Blutabnahme im letzten Quartal war die Voraussetzung für die Behandlung und das Gespräch heute und bei so was muss man keine Praxisgebühr zahlen.

Habt ihr das gewusst? Kann man da die Praxisgebühr wirklich zurückverlangen? Sollte A mal mit der Krankenkasse reden und nachfragen? Viele Ärzte verlangen ja auch bei der Vorsorgeuntersuchung Praxisgebühr, obwohl das nicht rechtens ist. Denn das ist ja bekannt, dass Vorsorgeuntersuchungen - Von Praxisgebühren befreit sind.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich weiß nach einer Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung, dass die Praxisgebühr in jedem Fall in jedem Quartal gezahlt werden muss, auch wenn eine Krankheit über mehrere Quartale behandelt wird. Ich habe mich vor einiger Zeit deswegen informiert und man meinte in der Antwort auch, dass das vom Gesetzgeber so gewollt sei, dass nach § 28 Abs. 4 SGB V jedes Quartal die Praxisgebühr zu zahlen sei, eine Ausnahme ist dort nicht vorgesehen. Und ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Auch ich bin Arzthelferin und ich kann Dir sagen: Das stimmt nicht. Praxisgebühr muss in jedem Quartal bezahlt werden, außer es handelt sich um eine Vorsorgeleistung oder der Patient ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Mit der Kassenärztlichen Abrechnung der Arztpraxis (also die einzelnen Ziffern) kenne ich mich zwar nicht aus, da wir in der Klinik nicht mit der KV sondern den Rentenversicherungsträgern abgerechnet haben aber ich könnte mir vorstellen dass A's bekannte Arzthelferin dies meinte. Wahrscheinlich kann man bei quartalsübergreifender Behandlung bestimmte Ziffern nicht erneut Abrechnen, die Praxisgebühr für das neue Quartal muss jedoch in jedem Fall bezahlt werden. Um solche Unsicherheiten in Zukunft zu vermeiden sollte sich A vielleicht einfach das nächste Mal erst Anfang Januar einen Termin zur Blutentnahme geben lassen oder die Abnahme so legen lassen das die Besprechung der Werte noch im selben Quartal erfolgen kann. Oder im Zweifelsfall wirklich mal bei der Krankenkasse anrufen und sich rückversichern.

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne es auch nur so, das man jedes Quartal seine 10 € Praxisgebühr bezahlen muss. Ich wandere mit einigen Behandlungen auch von Quartal zu Quartal und ich denke, damit geht es nicht nur mir so. Wenn man dies so detaillieren würde, was eine quartalsübergreifende Behandlung ist, dann wäre dies für die Arzthelferinnen noch mehr Arbeit, wie sie schon haben. Es gibt eben auch Behandlungen die über mehrere Monate gehen anhand langer Wartezeit, sodass man eben immer wieder aufs neue, also jedes Quartal seine 10 € Praxisgebühr bezahlen muss, außer man ist befreit von der Praxisgebühr oder es ist eine Vorsorgeuntersuchung.

Ich wanderte nun auch mit einer Krankheit im Dezember ins neue Jahr und musste heute zum Arzt wegen den Ergebnissen. Musste jedoch auch die 10 € Praxisgebühr bezahlen und wusste dies auch bzw. habe ich damit schon gerechnet, da es ein neues Quartal ist. Man kann sich eben seine Untersuchungen, die gemacht werden müssen nicht aussuchen, wann sie gemacht werden müssen und so kann es immer mal wieder vorkommen, das man von einem ins andere Quartal rutscht und eben das Pech hat 2x 10 € zu bezahlen durch den Wechsel.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hierbei unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer in keiner Form, denn die Gesetzeslage ist hier nämlich übereinstimmend gleich. Das liegt unter anderen Aspekten auch daran, dass man sich auch in einen anderen Bundesland fachärztlich versorgen lassen kann. Daher wird auch laut der Gesetzeslage die Praxisgebühr im Quartal eingefordert. Dabei spielt es keine Rolle ob etwas übergreifend geschehen ist. Warum auch?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Arzthelferin hätte ich ja auch gerne bei meinem Zahnarzt. Leider musste ich auch schon über 3 (!) Quartale wegen einer Implantatsetzung die Praxisgebühr dreimal bezahlen. Eine Quartalsübergreifende Behandlung kenne ich nicht.

Wenn du allerdings sicher gehen willst, ob es so eine Regelung von deiner Krankenkasse gibt, weil vielleicht gerade deine Krankenkasse da Ausnahmen macht, solltest du dort einmal anrufen. Bei meiner Krankenkasse ist es zum Beispiel so, dass sie die einzige ist, die einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung übernimmt. Das macht sonst wohl laut meiner Zahnarzthelferin keine andere Krankenkasse.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


A hat heute bei der Krankenkasse angerufen. Es ist tatsächlich so, dass es übergreifende Behandlungen gibt, die nicht neu bezahlt werden müssen durch die Praxisgebühr. Darunter zählen die Besprechungen der Blutwerte, wenn zum Quartalsende Blut abgenommen werden musste.

Wenn ich also am letzten Tag im Quartal mir Blut abnehmen lasse und ich dann zum Arzt gehe um die Blutwerte zu besprechen muss ich für das neue Quartal nichts bezahlen. Allerdings gibt es auch da eine Ausnahme. Nämlich dann, wenn ein Rezept ausgestellt werden musste anhand der Blutwerte oder weil der Patient noch was anderes hat. Für die reine Blutwertebesprechung muss nichts bezahlt werden, weil das noch zum Quartal gehört, in dem das Blut abgenommen wurde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:A hat heute bei der Krankenkasse angerufen. Es ist tatsächlich so, dass es übergreifende Behandlungen gibt, die nicht neu bezahlt werden müssen durch die Praxisgebühr. Darunter zählen die Besprechungen der Blutwerte, wenn zum Quartalsende Blut abgenommen werden musste.

Wenn ich also am letzten Tag im Quartal mir Blut abnehmen lasse und ich dann zum Arzt gehe um die Blutwerte zu besprechen muss ich für das neue Quartal nichts bezahlen. Allerdings gibt es auch da eine Ausnahme. Nämlich dann, wenn ein Rezept ausgestellt werden musste anhand der Blutwerte oder weil der Patient noch was anderes hat. Für die reine Blutwertebesprechung muss nichts bezahlt werden, weil das noch zum Quartal gehört, in dem das Blut abgenommen wurde.

Nicht so ganz richtig, denn man kann nämlich auch seinen Arzt anrufen, denn dann zahlt man auch nicht. Nur wenn man nämlich direkt in der Praxis auftritt und eben den Arzt auch direkt dazu sprechen will. Alle anderen Ausflüchte sind leider nur eben reiner Unsinn, denn bei einen Arztbesuch im neuen Quartal muss die Chipkarte eingelesen werden. Nur eben bei einem Telefonat muss man nicht bezahlen, wenn es die einzige Behandlung im Quartal auch bleibt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@karlchen66: Ich habe geschrieben, dass A bei der Krankenkasse angerufen hat und explizit danach gefragt hat und auch betont hat, dass A beim Arzt war und dass es nur um diese übergreifende Behandlung ging. Die Krankenkasse sagte auf jeden Fall, dass man, wenn es nur um die Besprechung der Blutwerte geht KEINE Praxisgebühr zahlen muss. Schreibt der Arzt aber noch ein Rezept muss man zahlen. Da ging es absolut nicht um ein Telefonat. Denn ein Rezept per Telefon ist kaum möglich ;) .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante: Das habe ich versucht doch zu erklären, denn das Gespräch alleine (in den meisten Fällen ist es telefonischer Art) kostet nichts, wenn eben nichts mehr an Behandlungen dazu kommt. Hier handelt es sich wirklich um eine sogenannte Kulanz oder eben Ausnahme, denn wenn ich zu Beginn des Quartals erscheine beim Arzt, zahle ich auch. Mir ist es im letzten Jahr oft genug so passiert und ich musste so auch ohne jegliche weitere Behandlung die Praxisgebühr zahlen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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