Hausaufgabe verschiedene Rechtsfälle

vom 20.12.2011, 16:43 Uhr

Wir haben heute eine kniffelige Hausaufgabe im Fach Rechtslehre auf bekommen und zwar sollen wir vier verschiedene Rechtsfälle beurteilen, sagen wer das Recht hat und es auch begründen. Der Lehrer meinte wir könnten dazu gerne das Internet benutzen, aber nach den Fällen lässt sich schlecht googlen. Deshalb habe ich beschlossen hier mal um Hilfe bezüglich der Rechtsfälle zu fragen. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Eine kurze Begründung bei jedem Rechtsfall wäre nicht schlecht, ich möchte nämlich auch selbst nachvollziehen können, warum es so ist. Mir ist wichtig, dass ich es auch verstehe, damit ich mich nächste Stunde bei der Verbesserung melden kann.

Rechtsfall Nr. 1:
Carmen sieht im Schaufenster eines Jeans-Ladens eine Jeans mit dem Preisschild "Aktionspreis 49,00€". Sie geht sofort in das Geschäft und will die HOse kaufen. Daraufhin erklärt ihr die Verkäuferin, dass die Verkaufsaktion schon seit zwei Tagen vorbei ist und die Jeans deshalb nun wieder regulär 65,00€ kostet. Aus Versehen wurde das Preisschild noch nicht ausgetauscht. Hat Carmen ein Recht darauf, die Hose zum Preis von 49,00€ zu kaufen?

Rechtsfall Nr. 2:
Carmen liest folgende Zeitungsanzeige: "Suche gebrauchtes Aquarium; Hans Maier, Hofweg 1, 84347 Pfarrkirchen". Daraufhin schickt Carmen Herrn Maier einen Brief, in dem sie ihm mitteilt, dass sie ihr Aquarium zum Preis von 80,00€ verkaufen würde. Nach zwei Tagen ruft Herr Maier bei Carmen an und sagt, er würde das Aquarium gerne für 80,00€ erwerben. Nun will Carmen das Aquarium aber nur mehr für 100,00€ verkaufen, da ihre Freundin gesagt hat, dass das Aquarium mindestens 100,00€ wert ist. Hat der Interessent ein Recht darauf, das Aquarium für 80,00€ zu kaufen?

Rechtsfall Nr. 3:
Carmen wird von einer Verkäuferin der Boutique "Trendline" eine Bluse zum Preis von 36,00€ angeboten. Da sich Carmen noch nicht sofort zum Kauf entscheiden kann, sagt sie zur Verkäuferin, dass sie es sich noch einmal überlegt und wahrscheinlich morgen wiederkommt, um die Bluse zu kaufen. Als Carmen am nächsten Tag ins Geschäft kommt und die Bluse kaufen will, sieht sie, wie gerade eine andere Kundin die Bluse nimmt und zur Kasse geht. Hat Carmen ein Recht darauf, dass das Einzelstück an sie verkauft wird?

Rechtsfall Nr. 4:
Carmen geht in einen Buchladen, nimmt ein Buch aus dem Regal und sagt: "Ich möchte diesen Roman zum Sonderpreis von 9,99€ erwerben". Die Buchhändlerin will ihr den Roman allerdings nicht verkaufen. Als Begründung führt sie an, dass Sonderangebote nur an Stammkunden abgegeben werden. Hat Carmen ein Recht darauf, den Roman zu erwerben?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zum ersten Rechtsfall:
Carmen hat kein Recht, die Hose für 49,00 Euro kaufen zu können, da es sich bei dem Aushang im Schaufenster um ein sogenanntes invitatio ad offerendum handelt. Dies heißt übersetzt "Einladung ein Angebot zu machen". Um dies besser erläutern zu können, muss ich kurz weiter ausholen: Ein Vertragsschluss setzt ein Angebot und eine Annahme voraus. Wäre in dem Aushang im Schaufenster schon ein konkretes Angebot des Kaufhauses zu sehen, so hätte Carmen mit der Aussage, die Hose kaufen zu wollen, das Angebot angenommen und hätte ein Recht, die Hose für 49 Euro zu bekommen. Jedoch wäre das Kaufhaus in diesem Fall verpflichtet, jedem Kunden, der dieses Angebot annehmen würde, diese Hose zu übergeben, auch wenn sie schon längst ausverkauft wäre. Daher behilft man sich hier mit der Rechtsfigur des invitatio ad offerendum und sagt, dass es sich bei dem Aushang im Schaufenster nur um eine Einladung, ein Angebot zu machen, handelt. Das heißt Carmen hat ein Angebot zum Kauf der Hose gemacht, das die Verkäuferin, stellvertretend für das Kaufhaus, jedoch nicht angenommen hat. Demnach ist zwischen Carmen und dem Kaufhaus kein Vertrag zustande gekommen und sie kann keinen Erwerb der Hose in Höhe von 49 Euro verlangen.

Zum zweiten Rechtsfall:
Carmen machte Hans Maier ein Angebot zum Kauf ihres Aquariums für 80 Euro. Durch den Anruf des Interessenten hat dieser ihr Kaufangebot angenommen. Damit ist ein Vertrag zwischen Hans Maier und Carmen zustande gekommen.
Fraglich wäre hier, ob Carmen durch den Irrtum über den Wert des Aquariums ein Anfechtungsrecht an dem Vertrag zusteht. Ein Irrtum über den Verkaufswert einer Sache ist jedoch kein rechtlich beachtlicher Irrtum und berechtigt sie damit nicht zur Anfechtung des Rechtsgeschäfts. Daher hat Hans Maier einen Anspruch auf Erwerb des Aquariums für 80 Euro.

Zum dritten Rechtsfall:
Da Carmen das Angebot der Verkäuferin noch nicht angenommen hat, ist zwischen ihnen noch kein Vertrag zustande gekommen. Auch hat sie die Bluse nicht zurücklegen lassen, sodass das Einzelstück speziell für Carmen ausgesondert worden wäre. Daher hat Carmen keinen Anspruch darauf, dass das Einzelstück an sie verkauft wird.

Zum vierten Rechtsfall:
Bei dem vierten Fall bin ich mir nicht so sicher. Denn grundsätzlich ist zwischen Carmen und der Verkäuferin kein Vertrag zustande gekommen, da die Verkäuferin das Angebot von Carmen nicht angenommen hat. Fraglich ist jedoch, wie sich diese "Stammkunden-Regelung" auswirkt. Also ob eine solche Regelung rechtens ist. Mangels anderweitiger Sachverhaltsinformationen würde ich jedoch sagen, dass einfach kein Vertrag zustande gekommen ist und Carmen daher keinen Anspruch darauf hat, den Roman zu erwerben.

» KleinePrinzessin » Beiträge: 161 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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