Nachforschungsauftrag für unversicherte Postsendungen?
vom 08.12.2011, 22:19 Uhr
@Jot-Jot, ich habe ja geschrieben, dass mir kein Fall bekannt ist - von Deinem nun abgesehen- dass ein Päckchen, ein Brief oder ähnliches ohne Nachweis wieder gefunden wurde. Scheinbar scheint hin und wieder doch noch mal etwas anzukommen, ich wollte es ja nicht abstreiten, aber die Erfolgsaussichten mit eigenen Erfahrungen sind relativ gering.
JotJot hat geschrieben:pepsi-light hat geschrieben:Aber man kann einen Nachforschungsauftrag stellen. Dazu musst du zum Postschalter gehen und bekommst dort ein Formular, was du ausfüllen musst.
Dieses Formular gibt es auch online. Ausgefüllt kann man es dann auch per Mail an die zuständige Stelle senden. Mehr dazu findest Duhier. Diesen Nachforschungsauftrag kann übrigens nur vom Absender der Sendung gestellt werden.
Das hat übrigens bei mir damals leider nicht geklappt. Ich hatte den Nachforschungsauftrag vollständig ausgefüllt und per Email an die angegebene Adresse geschickt. Trotzdem landete wenige Tage später ein Brief in meinem Briefkasten mit dem selben Nachforschungsauftragsbogen (was für ein Wort...) und ich durfte alles noch mal schön ausfüllen.
JotJot hat geschrieben:@pepsi-light, ich bin von dem Nachforschungsauftrag ausgegangen, den ich verwende und auch verlinkt habe und da muss eben der Absender diesen Auftrag stellen. Bevor Du hier irgendwelche Aussagen als Quatsch darstellst, solltest Du auch mal die Quellen ansehen, die in dem Fall ja angegeben sind. Dein Nachforschungsauftrag ist schon wieder ein anderer - auch wenn das für Kunden eher für Verwirrung sorgen wird.
Wie kommst du denn jetzt wieder darauf, dass ich dich mit "Quatsch" gemeint habe oder das, was du geschrieben hast? Du fühlst dich zu Unrecht angegriffen, ich habe doch klipp und klar geschrieben, dass es Quatsch wäre, dass man gefragt wird, ob man Sender oder Empfänger ist, wenn der Empfänger den Antrag gar nicht stellen kann. Ich habe überhaupt nicht behauptet, dass dein Beitrag Quatsch war, sondern ich habe geschrieben, dass ich denke, dass es falsch war, was du geschrieben hast!
Außerdem kommt doch unter dem Link, den du geschrieben hast, der Link, den ich geschrieben habe. Und es gibt das Gleiche in Grün auf der Seite der Deutschen Post auch für Päckchen, Warensendungen und Büchersendungen. Ich habe nur das Formular für Briefsendungen verlinkt, weil ein Link doch reicht und man sich die anderen auch selber heraus suchen kann.
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hier. Diesen Nachforschungsauftrag kann übrigens nur vom Absender der Sendung gestellt werden.