Selbstständige in Arbeitslosenversicherung absichern?
Ich werde mich aufgrund einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit wohl in nächster Zeit selbstständig machen. Die Beantragung zum Gründungszuschuss ist bereits in aktiver Vorbereitungsphase, sodass ich vielleicht in ein paar Wochen bereits beginnen könnte.
Nun stellt sich mir die Frage, wie die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit in Zukunft bei mir aussieht. Gibt es die Möglichkeit, mich auch weiterhin in der Arbeitslosenversicherung abzusichern, damit ich beim Scheitern meiner Pläne zur Selbstständigkeit nicht direkt mit der Grundsicherung auskommen müsste?
Ja, seit ein paar Jahren können sich auch Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ich hatte das 2006 zu Beginn meiner Selbständigkeit auch gemacht. Waren ja nur wenige Euro pro Monat, aber ich wollte halt die Sicherheit, das ich beim Scheitern meiner Firma auch Geld erhalte und nicht ganz ohne finanzielle Unterstützung dastehe.
Im letzten Jahr habe ich es dann aber gelassen die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die Firma läuft und ich habe auch langfristige Einnahmen zu verbuchen, wo ich gar nichts dafür tun muss. Daher war die Entscheidung einfach für mich, diese, wenn auch geringen, Kosten einzusparen. Für Existenzgründer würde ich das aber immer empfehlen, weil es einem halt auch die Sicherheit gibt, das man finanziell abgesichert ist, wenn die Selbständigkeit doch schief geht.
Als Existenzgründer kannst Du Dich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung absichern. Jedoch handelt es sich dabei nicht um eine Versicherung, die jeder einfach abschließen kann, sondern um eine Weiterversicherung. Das bedeutet, dass Du Dich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung direkt zu Beginn der Selbstständigkeit entscheiden musst. Entscheidend für die Versicherungsmöglichkeit ist, dass Du vorher das Arbeitslosengeld bereits bezogen hast und den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die Selbstständigkeit abgibst.
Zudem musst Du außerdem laut den Bestimmungen seit den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Für die freiwillige Weiterversicherung fallen jeden Monat Beiträge an. Diese liegen im Jahre 2011 noch unter 40 Euro monatlich. Im Jahre 2012 sind diese mit rund 70 Euro jedoch deutlich höher.
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