Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Probezeit ?
Bei manchen Arbeitgebern scheint es quasi üblich zu sein, dass Tage an denen der Arbeitnehmer krank ist, nicht bezahlt werden. Ich kenne dies auch meinen früheren Verträgen anders, aber mittlerweile gibt es diese Handlungsweisen auch bei großen Unternehmen. Aber ist das so rechtens? Wenn ich mir also in der Probezeit den Arm breche und deshalb nicht arbeiten kann, dann verdiene ich schließlich unter Umständen wesentlich weniger, als wenn ich voll einsatzfähig bin. Die Krankenkassen zahlen aber erst nach einigen Wochen. Es kann doch nicht sein, dass man in diesem Fall zum Sozialfall würde oder?
Auf der anderen Seite haben viele in der Probezeit wohl auch Angst um ihren Arbeitsplatz oder keine "Lust" sich um ein paar Marken bzw. Euros zu streiten. Oder haben die Unternehmen Recht und es reicht, wenn sie die reine Arbeitszeit vergüten? Die Bezahlung erfolgt nach Stunden mit Hilfe eines Stundenkontos.
Ein Arbeitnehmer hat normalerweise schon das Recht auf Lohnfortzahlung und dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sich noch in der Probezeit befindet oder nicht. Für neu eingestellte Arbeitnehmer gilt jedoch, dass sie mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung in dem Unternehmen eingestellt sein müssen. Gerade zum Anfang der Probezeit kann das natürlich unter Umständen nicht der Fall sein.
Zusätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben darf. Auch in diesem Fall besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht zur Lohnfortzahlung. Das gilt aber unabhängig von der Probezeit.
Weißt du (oder irgendwer anderes) zufällig auch, wo dieses geregelt ist? Würde dies dann auch bedeuten, dass die vierwöchige Frist wieder von Neuem beginnt, wenn man nach dreieinhalb Wochen krank wird? Und vor allem: Ist dies in jedem Unternehmen so? Und wer würde dann in dem Fall finanzielle Leistungen zahlen? Das Jobcenter, die Krankenkasse?
Geregelt sind die Ansprüche im
Entgeltfortzahlungsgesetz, in dem auch die Entgeltfortzahlung an Feiertagen geregelt ist. Wie die vierwöchige Frist genau zu verstehen ist, weiß ich nicht und ich konnte heute auch nicht in der Buchhaltung nachfragen. Allerdings ist das in den meisten Unternehmen so, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt das anders.
Sollte man noch nicht auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen dürfen, dann ist die Krankenkasse zuständig; diese zahlt dann Lohnersatzleistungen.
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