Kostenlose Warteschleife

vom 27.10.2011, 21:30 Uhr

Heute wurde im Bundestag beschlossen, dass künftig Warteschleifen von Firmen und Behörden kostenfrei sein müssen. Telefongebühren dürfen laut diesem Gesetzentwurf nur noch dann anfallen, wenn das Gespräch direkt angenommen wird, also wenn entweder ein Mensch am anderen Ende Rede und Antwort stehen kann und sich der Probleme, Wünsche und Sorgen der Anrufer annehmen kann, oder wenn (wie zum Beispiel beim Telefonbanking) ein Sprachcomputer das Anliegen des Anrufers abschließend bearbeiten kann.

Mit diesem Gesetzentwurf will die Bundesregierung erreichen, dass die Warteschleifenabzocke ein Ende hat. Ebenso muss die angerufene Firma dafür Sorge tragen, dass dem Anrufe eine voraussichtliche Wartezeit mitgeteilt wird, frei nach dem Motto: "wahrscheinlich dürfen sie sich noch 27 Minuten lang unsere tolle Warteschleifenmusik anhören".

Eine weiter Änderung im Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass künftig Kunden von Telekommunikationsunternehmen ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen können, ohne dass die Vertragsmindestlaufzeit von neuem beginnt. Ebenso muss bei einem Anbieterwechsel die Umschaltung auf den neuen Anbieter künftig innerhalb eines Werktages erledigt sein. Schafft der neue Anbieter das nicht, oder wird er durch den Alten behindert, so muss der alte Anbieter die Versorgung des Kunden auch weiterhin sicherstellen.

Nachdem der Gesetzesentwurf auch den Bundesrat passiert hat, haben die betroffenen Anbieter zwölf Monate Zeit diese Regelungen in die Tat umzusetzen. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings trotzdem, nach dem heutigen Entwurf müssen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden unbegrenzt aufbewahren. Was im eigentlichen Sinne einer Vorratsdatenspeicherung gleich kommt.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es wurde ja auch endlich Zeit, dass man dieser Abzocke jetzt auch per Gesetz Einhalt geboten hat. Ich selbst freue mich sehr darüber, zumal ich sowohl beruflich, als auch privat schon diverse Male in der Warteschleife hing und mir minutenlang die tolle Musik anhören durfte. Wenn ich beruflich in der Warteschleife hänge, ist mir dies eigentlich ziemlich egal, zumal ich die Kosten nicht tragen muss, aber wenn ich private Anrufe tätige und dann am Monatsende sehe, dass ich zusätzliche 22 Euro (Zum Beispiel am Anfang diesen Jahres) zahlen muss, dann finde ich dies schon ganz schön dreist, zumal ich ja nur die dämliche Musik gehört habe.

Was mich hierbei aber verwundert ist, dass man dem Kunden mitteilen soll, wie lange es voraussichtlich dauern soll, bis man weitergeleitet wird. Ich könnte mir vorstellen, dass dies hier etwas schwieriger wird, zumal man ja nicht immer explizit sagen kann, wie lange es noch dauern wird, bis man an einen Kollegen im Kundendienst-Center weitergeleitet wird. Ich selbst kenne es ebenfalls aus meinem Beruf und weiß daher, dass manche Kunden schon etwas "umständlicher" sind, und dort weiß ich auch nie, wie lange ein Telefonat noch dauern wird, bis ich mich um den nächsten Kunden kümmern kann, der schon in der Schleife wartet - oder genervt aufgelegt hat.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Telefon-Warteschleifen werden bald kostenlos

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das wurde definitiv auch Zeit, dass die Bezahlerei von Warteschleifen ein Ende hat. Auf der anderen Seite habe ich bei einer kostenlosen Hotline schon mal als ich mich über die Länge der Wartezeit beschwerte, die Antwort bekommen, was ich eigentlich wolle, der Service wäre kostenlos, da kann man doch mal warten. Würde mich also daher nicht wundern, wenn man zukünftig allgemein noch länger wartet. Allgemein würde ich ein weiteres Gesetz bezüglich der Gestaltung von Warteschleifen erhoffen, was nervende Musikberieselung betrifft. Ich hing vorgestern 18 Minuten bei der Telekom und mir bluten jetzt noch die Ohren.

Auch finde ich es richtig, dass man den Vertrag mitnehmen kann. Schließlich werden diese in der Regel noch immer für 2 Jahre abgeschlossen und da kann man schwer absehen, ob ein Umzug ansteht. Das kann technisch ja auch nicht mehr so schwer sein, dass man den Vertrag umbucht und ein Sonderkündigungsrecht hat man unverständlicherweise bei Umzug ja auch nicht. Des Weiteren wurde es auch Zeit, dass die Umschaltdauer geregelt wird, immerhin ist man ja heutzutage immer stärker abhängig von Telefon und Internet.

Das unbegrenzte Aufbewahren von Daten halte ich dagegen für ein Unding. Das hätte man wirklich auf einen greifbaren Zeitraum begrenzen sollen. Meinetwegen auf die Verjährungsfristen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das war auch schon lange überfällig das auf diesem Gebiet mal was getan wird. Diese Warteschleifen sind nicht nur Nerv-tötend sondern können auch ganz schön ins Geld gehen. Und nicht jeder ist so kulant wie z.B. einige Versandhäuser, die nach dem einschicken der Telefonrechnung, die Kosten für ihre teuren Hotlines übernehmen. Was ich mich allerdings frage, ob diese Regelungen auch bei Bundeseigenen Hotlines gilt. Vor ein paar Tagen probierte ich 5 Stunden lang, 2 Mal die Stunde, jemanden vom Finanzmanagment der BA zu erreichen. Das ging tierisch ins Geld und ich freue mich überhaupt nicht auf diese Rechnung. Hat jemand von euch denn schon gelesen ob es die Hotlines von JobCenter, BA usw. auch erwischt? Bzw. diese unter die Regelungen fallen?

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


LifeLines hat geschrieben:Hat jemand von euch denn schon gelesen ob es die Hotlines von JobCenter, BA usw. auch erwischt? Bzw. diese unter die Regelungen fallen?


Normalerweise sollten auch diese Hotlines unter die entsprechende Gesetzgebung fallen, da das angedachte Gesetz eher allgemein gehalten wird und nicht explizit rein geschrieben wurde, dass die Hotlines der Bundesbehörden davon ausgeschlossen sind. Nur wenn das im Gesetz konkret verankert wäre, dann würde es für sie nicht gelten, da das aber nicht der Fall ist, wird es auch entsprechend für die Behörden keine Sonderregelung geben.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


martin22 hat geschrieben: Normalerweise sollten auch diese Hotlines unter die entsprechende Gesetzgebung fallen, da das angedachte Gesetz eher allgemein gehalten wird und nicht explizit rein geschrieben wurde, dass die Hotlines der Bundesbehörden davon ausgeschlossen sind. Nur wenn das im Gesetz konkret verankert wäre, dann würde es für sie nicht gelten, da das aber nicht der Fall ist, wird es auch entsprechend für die Behörden keine Sonderregelung geben.


So würde ich das durchaus auch annehmen, aber dann würden sie sich ja auch mit ins eigene Fleisch schneiden. Ich möchte lieber gar nicht wissen wieviele Euros am Tag alleine das Finanzmanagment der BA durch ihre Warteschleife verdient. Und ich schien noch Glück gehabt zu haben, dass ich an Tag 2 dort jemanden erreicht habe. Aber der Haken, es wurde geschrieben, dass auch durchführene Computerstimmen ausreichen um eine kostenpflichtige Hotline zu rechtfertigen. Beim Beispiel BA geht immer sofort eine Computerstimme ran, die einem nach drücken der jeweiligen Befehle weiterleitet. Das wäre dann doch eigentlich dieser Ausnahmefall? Ein Schlupfloch für ihre eigenen Behördenhotlines?

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge



LifeLines hat geschrieben: Aber der Haken, es wurde geschrieben, dass auch durchführene Computerstimmen ausreichen um eine kostenpflichtige Hotline zu rechtfertigen. Beim Beispiel BA geht immer sofort eine Computerstimme ran, die einem nach drücken der jeweiligen Befehle weiterleitet. Das wäre dann doch eigentlich dieser Ausnahmefall? Ein Schlupfloch für ihre eigenen Behördenhotlines?


Nein, eigentlich nicht. Diese Sprachcomputer, wie du sie gerade beschreibst, sind keine, die dein Anliegen abschließend bearbeiten können. Sie sind dafür da, dass du durch die entsprechende Auswahl direkt einem passenden Mitarbeiter zugeordnet werden kannst, und nicht mit einem Anliegen über Arbeitslosigkeit beim Hausmanagement der BA landest. Wenn der Computer hingegen dein Anliegen abschließend bearbeiten könnte, z.B. du willst nur die Rufnummer von einem bestimmten Sachbearbeiter und der Computer kann sie dir geben, erst dann würde es Telefonkosten rechtfertigen. Im Auswahlverfahren, wo du hin möchtest hingegen dürfen noch keine Kosten anfallen, zumindest habe ich die entsprechenden Formulierungen in der Presse so verstanden.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das hat man aber "schön" gemacht - Zucker und Peitsche. Ob das nun wirklich dem Recht an sich entspricht kann ich gar nicht auf Anhieb beurteilen. Aber das es jetzt wieder so verkauft wird, als hätte man ja etwas für die Bürger erreicht, und ihnen dann noch mitteilt, dass man so dann auch gleich beschlossen hat, Daten auf unbegrenzte Zeit zu speichern, ist dann ja schon wieder etwas über das man sich Sorgen machen könnte.

Auch die Regelung, wie hier geschrieben, dass der neue Anbieter bei einem Wechsel des Anbieters innerhalb eines Werktages die Verbindung sicher stellen soll, ist für mich etwas befremdlich und ich frage mich, wie die Telekommunikationsunternehmen das umsetzen sollen, bzw. was dieser eine Werktag dann mit der Realität zu tun hat. Man kündigt doch meistens seinen Vertrag bei Unternehmen A, was man ja schon rechtzeitig tun muss, um überhaupt aus dem Vertrag heraus gelassen zu werden, der ja oftmals nicht mal nach vier Wochen kündbar ist und melde mich so schnell es geht (und evtl. sicher ist, dass die Kündigung wirksam ist) bei dem anderen an, dann hat der doch eventuell schon eine längere Vorlaufzeit, um alles vorzubereiten, außer diesem einen Werktag, oder? Würde ich hingegen warten und mir der Anbieter rückt erst nach Ablauf der Vertragszeit (gibt es da Regelungen, wann das zu erfolgen hat?) die Bestätigung über die Kündigung heraus oder ich melde mich kurzfristig bei dem anderen Anbieter an, dann wäre wenn ich mal von einer normalen Woche ausgehe, Montag, um 0:00 Uhr ist mein Brief mit der An-/Ummeldung in der Post und am Freitag muss ich dann schon von meinem neuen Anbieter aus telefonieren können.

Für den Postweg kann man zwei bis drei Tage rechnen, dann ist der Donnerstag der Werktag und Freitag kann ich entweder über den von mir gewählten Anbieter telefonieren, oder aber der alte, den den ich ja gar nicht mehr will, muss sicherstellen, dass ich noch telefonieren kann? Muss der dann auch in der Zwischenzeit die Kosten übernehmen für meine Unannehmlichkeiten mit der anderen Firma oder der eigenen oder rechnet man das untereinander auf? Ich kenne mich damit nicht viel aus, ich weiß nur, dass es ohne diese festgelegte (fragwürdige) Zeit von einem Werktag ja schon mal knapp sein kann, aber wenn es da keinerlei Probleme mehr gibt, klasse ;).

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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