Kontopfändung bekommen, was nun?
vom 24.09.2011, 20:57 Uhr
@karlchen66: Da hast du natürlich völlig recht, die uneingeschränkte Kontofreigabe war auch auf eine vollständige und sofortige Begleichung der vorhandenen Steuerschuld bezogen. Bei Ratenzahlungen gelten natürlich die auch von dir beschriebenen etwas verschärfteren "Controlling Maßnahmen".
@mischmasch: Man kann allerdings auch eine sogenannte anwaltliche Sonderregelung schaffen, bei der ein Anwalt als ein sogenannter Treuhändler fungiert. Eine solche Regelung macht nämlich wirklich Sinn, wenn sich noch einige Gläubiger dazu gesellen. Dann hat ein Giro Konto wieder volle Funktionen, weil es eben durch einen Anwalt vertraglich so festgelegt wurde.
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