Verträge die man nicht möchte

vom 04.06.2007, 00:38 Uhr

Leider gibt es immer mal wieder Verträge die man abschließt und danach feststellt, das man nicht richtig nachgedacht hat und sie doch nicht möchte. Auch gibt es ja Verträge die man nicht unbedingt unterschreiben muß, aber jahrelang dann damit verbunden ist. hier ein paar Informationen, wie man denn aus dem ein oder anderen Vertrag wieder raus kommen kann.

Klingeltone
- sollte ein Kind einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, so können die Eltern diesen Vertrag ohne gründe kündigen und bereits bezahlte Beträge zurück fordern.

Einkäufe
- wer seinem liebsten oder seiner liebsten etwas zum Geburtstag kauft, sagen wir mal eine Uhr, der sollte schon beim Kauf an einen eventuellen Umtausch denken. denn wenn dieses nicht auf dem kassenbon vermerkt ist, so ist das Geschäft nicht verpflichtet die Uhr zurück zu nehmen, vorrausgesetzt sie befindet nicht in einem einwandfreien Zustand

Versicherungen
- meist sind diese Verträge erst mal auf unbestimmte zeit abgeschlossen. sie verlängern sich dann auch im Normalfall immer um ein weiteres Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt (einen oder drei monate).
teilweise sollte man auch von einem unabhängigen seine Versicherungen checken lassen um zu schauen ob es nicht eine günstigere alternative gibt.

Haustürgeschäfte
- der Vertreter kommt, zeigt seine Ware vor und beschreibt es in einer Art der man einfach nicht wiederstehen kann. kaum ist der Vertreter weg, denkt man sich "was hab ich da gemacht". hier hat man das Glück das alle Haustürgeschäfte innerhalb von 14 tagen rückgängig gemacht werden können. am besten man kündigt per einschreiben.

Ratenkauf
- wer kennt das nicht, jeder bietet mittlerweile Ratenkauf an, egal ob online oder im Geschäft. vielen wird erst nach dem Kauf, wenn sie den Kaufbeleg in der Hand haben, bewusst was sie da eigentlich gemacht haben.
auch hier gilt ein widerrufsrecht von 14 tagen. auch hier am besten immer per einschreiben mitteilen, das man das Ratengeschäft rückgängig macht.

onlineGeschäfte
- jeder kennt ebay und jeder weiß auch das er dort das recht auf Rückgabe hat. diese Frist beträgt 14 tage, bei gewerblichen Verkäufern sogar 4 Wochen. vorsichtig, wenn man sich etwas speziell anfertigen lässt, gelten diese fristen nicht

edit : da ich aber auch kein Jura studiert habe und mir die Sachen immer mal wieder zusammen schreibe gebe ich keine Garantien ;)
wer in solch einer Situation steckt, dem rate ich, sich immer nochmal vorher genauer zu informieren

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



iich suche den Link morgen mal, hoffe das ich ihn noch in irgendwelchen alten abgespeicherten Favoriten rum liegen habe.

hier ist zum Beispiel eine :
http://www.nepp-im-web.com/

Allerdings ist das nicht die ich meine. Es gab eine Liste in der Firmen aufgelistet waren von denen man besser die Finger lässt.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das wäre super lieb! Ich weiß nur, dass die Seite aussah wie eine Excel Datei und ellenlang war! Alles mit Hausaufgaben-heute und Songtexte-heute und so! Da stand auch immer der Anbieter hinter!

» jmlsi » Beiträge: 491 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja wir reden von der gleichen Liste. Aber heute suche ich das nicht mehr, ich glaub das wird eine längere Angelegenheit und sicher bin ich mir auch nicht mehr ob ich die noch habe. ;)

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Mach das ruhig in aller Ruhe! Jetzt hab ich sie die ganze Zeit nicht gehabt, da eilt es jetzt auch nicht! Hab da nur immer gerne drauf geschaut, ob die Seite, wo ich mich registrieren wollte dabei ist! Also, keine Hektik, immer mit der Ruhe! Gehe jetzt gleich eh ins Bett.

» jmlsi » Beiträge: 491 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du hättest es Dir auch leichter machen können, denn das hängt alles im Grunde nur mit der Geschäftsfähigkeit und Kaufverträgen zusammen.

Zur Geschäftsfähigkeit, meines Wissens nach:
1. Alle Personen, die noch nicht das siebte Lebensjahr erreicht haben oder alle Personen, eine dauerhafte krankhafte Störung geistiger Natur haben (steht im BGB § 104), sind sowieso nicht Geschäftsfähig - alle Geschäfte, die allein mit diesen Personen getätigt wurden, sind also nichtig (BGB § 105).
2. Beschränkt Geschäftsfähig sind meines Wissens nach alle Personen zwischen dem siebten und dem 18ten Lebensjahr (BGB § 106), also Minderjährige (ausgenommen 1.). Alle Geschäfte die diese tätigen, sind schwebend unwirksam, solange die Einwilligung der Eltern nicht binnen zwei Wochen erfolgt. Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit gibt`s noch ein paar Ausnahmen, so z. B. den "Taschengeldparagraphen", der im Grunde besagt, daß wenn die Mittel der Person zur freien Verfügung oder zu einem besonderen Zweck überlassen werden überlassen werden, Kaufverträge in diesem Rahmen wirksam werden (BGB § 110). Dann gibt`s noch BGB § 107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters), BGB § 113 (Dienst- oder Arbeitsverhältnis) und BGB § 112 (Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts), nur der Vollständigkeit halber.
3. Voll Geschäftsfähig sind alle ab 18, ausgenommen 1., also volljährige Personen.

Jedenfalls kann man daran schon einmal die Gültigkeit von Kaufverträgen festmachen und Irrtümer vieler mal aufdecken - bei Problemen empfehle ich aber trotzdem einen Anwalt, da ich keiner bin und niemanden beraten darf :wink:.

Kaufverträge & Co.
Dazu könnt ich leider einen ellenlangen Beitrag schreiben, da allein das Thema Gewährleistung ewig komplex ist, ganz zu schweigen von den Arten der Kaufverträge. Daher gibt`s da auch tausend Beispiele, aber Du hast im große und ganzen Kauf auf Probe bei dem Du ein Rückgaberecht hast, oder den Stückkauf abgehandelt :D, sowie den Handkauf und vielleicht auch noch Sofort-, Platz-, und Barkauf - falls der Verkäufer hier meist etwas zurücknimmt, ist es meist Kulanz, außer Du hast mangelhafte Ware und und und....ewiges Thema.

So, genug erstmal....

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Mit der Geschäftsfähigkeit hat der Beitrag, mal abgesehen von den Handyspiel Verträgen ala jamba und wie sie alle heißen, wenig zu tun.

Nur sind sich die meisten zum Beispiel nicht bewusst, das wenn sie zu Weihnachten, Ostern oder zum Geburtstag etwas kaufen, das sie es, so lange es in einem einwandfreiem Zustand befindet, nicht einfach zurück geben können und ärgern sich dann über ein Geschäft das wirklich mal nein sagt zu der rücknahme. das die meisten das aus kulanzgründen machen ist klar, aber gerade bei einem etwas höheren Betrag sollte man es sich doch lieber auf die Rechnung schreiben lassen, nicht das man nachher dumm da steht.

Genauso ist es doch beim Ratenkauf, die wenigsten wissen das sie diesen noch innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen können. Das mit der Geschäftsfähigkeit hat in diesem Falle ja wenig damit zu tun, denn diese dreht sich ja eigentlich darum ob es überhaupt erlaubt ist oder nicht. Aber wenn jemand nunmal über 18 ist dann darf er sich auch was auf Raten kaufen.

Das es überall sehr viele komplexe Gesetze gibt, das ist mir schon klar, aber so ein wenig auf seine Rechte hinweisen finde ich dann nicht schlecht. ;)

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Laufmasche hat geschrieben:Das es überall sehr viele komplexe Gesetze gibt, das ist mir schon klar, aber so ein wenig auf seine rechte hinweisen find ich dann nicht schlecht Winken-Ja natürlich


Ja das sei Dir ja auch gegönnt, ich wollte damit nur sagen, daß sich von Dir angeführte Beispiel auch damit erklären lassen können - und man sich natürlich daraus auch andere Sachen erschließen kann.

Wegen der komplexen Themen habe ich ja nur die Stichwörter Kauf auf Probe (Rückgaberecht, bis dahin schwebend) und Stückkauf (kein Rückgaberecht, außer bei Mängeln) eingeworfen, und wollte diese Begriffe nicht weiter ausführen.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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